Die Profil SH-App ist eine mobile Anwendung, mit der landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein bei der Nachweisführung für den Sammelantrag unterstützt werden. Die kostenfreie App erlaubt es, Fotos landwirtschaftlicher Fläche zu erstellen und direkt beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) einzureichen.
Die häufigsten Fragen rund um die "Profil SH"-App (FAQ)
1. Was ist die Profil SH-App?
Das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) kontrolliert die Einhaltung der Fördervoraussetzungen für die Direktzahlungen. Bisher wurden hierfür über eine Stichprobe Betriebe ausgewählt und mit allen ihren Flächen vor Ort geprüft. Diese Kontrollen waren sowohl für die ausgewählten Landwirte als auch für die Mitarbeiter des LLnL sehr zeitaufwändig.
2023 wurde mit der Umstellung auf das sogenannte AMS (Area Monitoring System, Flächenmonitoring/Flächenüberwachungssystem) begonnen. Seitdem werden die Antragsflächen mithilfe von Satellitenbildern begutachtet. Wenn bei einzelnen Flächen Unklarheiten auftreten, bekommen Sie (die betroffenen Landwirte) einen Fotoauftrag über die Profil SH-App. In dem Moment, in dem Sie mit der App ein Foto aufnehmen, wird der Aufnahmestandort gespeichert. Damit können die Fotos den einzelnen Antragsflächen zugeordnet werden.
Mögliche Fragestellungen der Fotoaufträge können sein:
Wächst auf der Fläche tatsächlich die beantragte Kultur?
Wurde das Grünland bereits gemäht oder beweidet?
Ist die Brache gemulcht worden?
Sind die für die Öko-Regelung 5 erforderlichen Kennarten vorhanden?
Auch Fotos von Blühmischungen oder Saatgutbelegen können angefordert werden.
Hinweis: Es kann weiterhin vereinzelt vorkommen, dass Mitarbeiter des LLnL Ihre Antragsflächen vor Ort kontrollieren. Hierbei handelt es sich meist um stichprobenartige Qualitätskontrollen, bei denen überprüft wird, ob die Satellitenbilder korrekt ausgewertet wurden, oder um nicht mit dem AMS überwachbare Fördervoraussetzungen. Ihre Mithilfe vor Ort ist hierbei in der Regel nicht erforderlich.
2. Ist die Nutzung der App verpflichtend?
Ja. Wenn Sie einen Fotoauftrag erhalten, sind Sie verpflichtet, die angeforderten Fotos über die Profil SH-App einzureichen. Grundlage dafür ist Ihre Mitwirkungspflicht im Förderverfahren gemäß § 41 GAP-InVeKoS-Verordnung.
Die Fotos müssen direkt in der App aufgenommen werden. Nur so werden automatisch die erforderlichen Standortdaten gespeichert und die Fotos korrekt der jeweiligen Fläche zugeordnet.
Fotos aus der Galerie Ihres Smartphones oder aus anderen Apps können nicht verwendet werden. Auch ein Versand per E-Mail oder auf anderem Weg ist nicht möglich, da diese Fotos nicht korrekt zugeordnet werden können.
Wenn angeforderte Fotos nicht oder nicht fristgerecht eingereicht werden, muss davon ausgegangen werden, dass die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind. Dies kann zu Kürzungen des Bewilligungsbetrags oder zu weiteren Sanktionen führen.
Falls Sie die App selbst nicht nutzen können, dürfen Sie eine andere Person beauftragen. Das kann zum Beispiel ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter oder ein Dienstleister sein.
3. Installation und Einrichtung der App
Die App erfordert mindestens Android 12 oder iOS 17 als Betriebssystem des Handys. Das Smartphone muss über eine funktionierende Kamera, Lagesensoren und Standortsensoren (GPS) verfügen. Smartphones ab dem Baujahr 2019 sind in der Regel geeignet.
Die App kann kostenlos heruntergeladen werden, aber eventuell fallen je nach Mobilfunktarif Gebühren für die Nutzung von mobilen Daten an. Dies können Sie umgehen, indem Sie Ihre Fotoaufträge nur im WLAN aktualisieren (siehe auch Frage 5).
Beim ersten Öffnen der App werden Sie gefragt, ob die App auf Ihren Standort zugreifen darf. Damit die App ordnungsgemäß arbeitet, müssen Sie „Bei Nutzung der App“ auswählen. Bitte stimmen Sie auch der Nutzung von OpenStreetMap zu, damit die App Ihren Standort auf der Karte anzeigen kann.
Tippen Sie anschließend auf das Kamerasymbol oben rechts und erteilen Sie der App die Erlaubnis, auf Ihre Kamera zuzugreifen. Die App ist nun einsatzbereit und Sie können mit der Anmeldung fortfahren.
Wichtig: Von Zeit zu Zeit gibt es Updates für die App. Manche Smartphones laden Updates aber nicht automatisch herunter. Im Drei-Strich-Menü (oben links) finden Sie den Menüpunkt „Systeminformationen“. Hier sehen Sie, welche Version der App bei Ihnen aktuell installiert ist. Unter den oben genannten Download-Links können Sie sehen, welches die aktuelle Version der App ist, und sich ggf. die neuere Version herunterladen.
4. Anmelden und Fotoaufträge abrufen
Öffnen Sie die Profil SH-App und tippen Sie auf dem Startbildschirm auf „Anmelden“. Wählen Sie anschließend die Anmeldung mit BNRZD und PIN aus. Verwenden Sie dafür dieselben Zugangsdaten, die Sie auch für Ihren Sammelantrag nutzen.
Nach der erfolgreichen Anmeldung prüft die App automatisch, ob Fotoaufträge für Sie vorliegen. Wenn Aufträge vorhanden sind, werden diese direkt auf Ihr Smartphone geladen und angezeigt.
Bei der ersten Anmeldung werden Sie gefragt, ob die App Ihnen Benachrichtigungen senden darf. Wenn Sie zustimmen, erhalten Sie automatisch eine Mitteilung, sobald neue Fotoaufträge für Sie vorliegen. Zusätzlich erhalten Sie möglicherweise eine Benachrichtigung in Ihr Antragstellerpostfach.
Auch wenn Benachrichtigungen aktiviert sind, empfehlen wir Ihnen, die App regelmäßig selbst zu öffnen und auf neue Aufträge zu prüfen. Tippen Sie dazu oben rechts auf die drei Punkte und wählen Sie „Aktualisieren“. So stellen Sie sicher, dass alle aktuellen Aufträge auf Ihrem Smartphone angezeigt werden.
Fotoaufträge können zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr auftreten. Die meisten Aufträge werden zwischen Juni und November versendet. Je nach Kultur und Nutzung der Flächen ist aber auch ein früherer oder späterer Zeitpunkt möglich.
Nicht jeder Betrieb erhält Fotoaufträge. Sie bekommen nur dann einen Auftrag, wenn bei der Auswertung der Satellitenbilder noch Fragen zu einzelnen Flächen bestehen, oder eine Fördermaßnahme beantragt wurde, die nicht über Satellitenbilder kontrolliert werden kann (beispielsweise das Vorkommen der Kennarten bei der Öko-Regelung 5).
5. An meiner Fläche habe ich kein Internet...
Es wird eine Internetverbindung benötigt um sich in der App anzumelden, Fotoaufträge herunterzuladen und fertige Fotoaufträge zu versenden. Dies können Sie zum Beispiel zu Hause über Ihr WLAN erledigen.
Um draußen auf der beauftragten Fläche die geforderten Fotos aufzunehmen, benötigen Sie lediglich GPS-Empfang, aber keine Internetverbindung.
Wenn Sie wieder zu Hause sind und Ihr Smartphone mit dem WLAN verbunden ist, können Sie die aufgenommenen Fotos über die App versenden und bei Bedarf vor dem Versenden die Kennarten-Prüfung durchführen (siehe Frage 7).
Die Nutzung der App ist somit auch ohne mobile Daten möglich. Wenn Sie dennoch mobile Daten verwenden, können hierfür Kosten bei Ihrem Mobilfunkanbieter entstehen.
6. Wie beantworte ich einen Fotoauftrag?
Nach erfolgreicher Anmeldung in der App mit Ihrer BNRZD und PIN werden Ihre Fotoaufträge unter dem Menüpunkt „Aufträge“ angezeigt.
Durch Antippen können Sie die einzelnen Aufträge öffnen. Unter „Info“ finden Sie Details zur Fläche und zum Prüfauftrag. Unter „Beschreibung“ erfahren Sie, welche Fragestellung zu dieser Fläche besteht.
Über das Kamera-Symbol können Sie wahlweise ein Foto aufnehmen oder ein bereits aufgenommenes Foto aus der App-internen Galerie auswählen. Insbesondere, wenn Sie viele Flächen haben oder Bilder für die Öko-Regelung 5 aufgenommen haben, kann die Galerie im Jahresverlauf sehr voll und dadurch unübersichtlich werden. Mit der Filterfunktion der Galerie können Sie daher gezielt nach Fotos suchen, beispielsweise anhand des Flächenidents, der Entfernung zu einer bestimmten Fläche oder des Aufnahmedatums.
Je nach Fragestellung ist die erforderliche Anzahl an Fotos unterschiedlich. Wenn Sie die erforderliche Mindestanzahl an Fotos hinzugefügt haben (bei den meisten Fragestellungen genügt ein aussagekräftiges Bild), können Sie den Auftrag einreichen. Mit dem Einreichen wechselt der Fotoauftrag in den Status „Im Versand“. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, dem Auftrag weitere Informationen oder Fotos hinzuzufügen oder diese zu ändern.
Sobald Ihre Bilder in der Datenbank des LLnL angekommen sind, wechselt der Fotoauftrag in der App in den Status „Abgeschlossen“.
7. Fotos aufnehmen
Fotos können sowohl direkt aus einem Fotoauftrag heraus, als auch über das Kamerasymbol oben rechts auf dem Startbildschirm aufgenommen werden.
Das Aufnehmen von Fotos ohne vorliegenden Fotoauftrag ist sinnvoll, wenn bestimmte Merkmale nur zu bestimmten Zeiten im Jahr gut erkennbar sind, aber (noch) kein Fotoauftrag vorliegt. So lassen sich zum Beispiel Kennarten für die Öko-Regelung 5 oft im Frühjahr oder Frühsommer besser nachweisen als später im Jahr. Auch vor oder nach dem Mähen oder Mulchen, nach einer Beweidung oder bei seltenen oder frühen Kulturarten kann es hilfreich sein, schon vorsorglich Fotos aufzunehmen. Diese Fotos können Sie später verwenden, falls ein entsprechender Fotoauftrag eingeht.
Ohne Auftrag aufgenommene Fotos können nur eingereicht werden, wenn der passende Auftrag an Sie zugewiesen wird. Ein vorsorgliches Einreichen von Fotos ist nicht möglich.
Grundsätzlich gilt: Achten Sie bei der Aufnahme darauf, dass Ihr Standort korrekt erfasst wird und Sie sich auf der richtigen Fläche befinden. Wichtig ist außerdem, dass das Motiv klar und gut erkennbar ist. Fotografieren Sie möglichst bei guten Lichtverhältnissen und nicht bei Regen oder Dunkelheit. Halten Sie die Kamera ruhig und achten Sie darauf, dass die Linse sauber ist.
Wenn Sie Details aufnehmen möchten, zum Beispiel eine einzelne Pflanze, können Sie in der Kameraansicht unten links unten in den Makro-Modus wechseln.
Nach der Aufnahme können Sie das Foto ansehen und entscheiden, ob Sie es behalten oder erneut aufnehmen möchten. Nutzen Sie bei Bedarf die Kommentarfunktion, um zusätzliche Informationen zu ergänzen, zum Beispiel das Datum der letzten Nutzung oder die Kulturart.
Wenn Sie Fotos von Kennarten für die Öko-Regelung 5 aufnehmen, nutzen Sie nach der Aufnahme bitte die Funktion „Kennart prüfen“. Die App unterstützt Sie bei der Bestimmung der fotografierten Pflanze. Falls eine Pflanze nicht automatisch erkannt wird, können Sie das Foto dennoch verwenden und im Kommentar ergänzen, um welche Kennart es sich handelt. Die Kennarten-Prüfung funktioniert nur bei bestehender Internetverbindung. Wenn Sie beim Aufnehmen der Fotos kein Internet haben, können Sie die Kennarten-Prüfung auch nachträglich aus der Galerie heraus vornehmen, wenn Sie sich wieder im WLAN befinden.
Achten Sie darauf, dass auf den aufgenommenen Fotos nur der relevante Sachverhalt zu sehen ist. Personen, Fahrzeuge, Kennzeichen oder andere persönliche Gegenstände sollten nicht im Bild erscheinen.
8. Wie behebe ich Probleme mit meinem GPS?
Wenn Ihr Standort nicht genau genug ermittelt werden kann, erhalten Sie eine Fehlermeldung.
Prüfen Sie zunächst in den Einstellungen Ihres Smartphones, ob die Standortbestimmung (GPS) aktiviert ist. Die App benötigt diese Funktion, um den Aufnahmeort korrekt zu speichern.
Bleiben Sie einige Sekunden stehen und warten Sie, bis Ihr Smartphone eine ausreichende Genauigkeit erreicht hat. Dies kann in manchen Fällen bis zu zwei Minuten dauern, besonders wenn das GPS gerade erst aktiviert wurde.
Achten Sie darauf, dass Sie sich möglichst im Freien mit freier Sicht zum Himmel befinden. Entfernen Sie sich nach Möglichkeit von hohen Bäumen, großen Gebäuden, Strommasten oder Fahrzeugen. Fotografieren Sie nicht aus dem Auto heraus.
Es kann auch helfen, den Standort um einige Meter zu verändern oder einen leicht erhöhten Punkt aufzusuchen. Zusätzlich können Sie in den Einstellungen Ihres Smartphones WLAN, mobile Daten und Bluetooth aktivieren, da diese Funktionen die Standortbestimmung unterstützen können.
Wenn Ihr Smartphone eine Kompasskalibrierung anzeigt, folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Dabei wird das Smartphone meist in einer achtförmigen Bewegung geschwenkt, um die Genauigkeit zu verbessern.
Falls Sie für Ihr Smartphone eine Schutzhülle mit Metallteilen verwenden (zum Beispiel mit Magnetverschluss), kann es hilfreich sein, diese vorübergehend zu entfernen.
Wenn alle aufgeführten Maßnahmen keine ausreichende Verbesserung der GPS-Genauigkeit bewirken, kann es helfen, die Fläche zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzufahren.
9. Datensicherung ("Backup")
Ihre in der Profil SH-App aufgenommenen Fotos werden nicht automatisch auf einem Server oder einem Online-Speicher (Cloud) gespeichert, sondern nur auf Ihrem eigenen Gerät innerhalb der App. Wenn Sie die App deinstallieren oder Ihr Smartphone verlieren oder beschädigen, gehen die in der App gespeicherten Fotos unwiederbringlich verloren.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, regelmäßig eine Datensicherung („Backup“) Ihrer App-Galerie zu erstellen. Diese Backups helfen Ihnen zudem, die Aufbewahrungspflicht gemäß § 41 (3) der GAP-InVeKoS-Verordnung zu erfüllen.
Um ein Backup zu erstellen, öffnen Sie das Menü der App über das Drei-Strich-Symbol oben links und tippen Sie auf „Einstellungen“. Wählen Sie dort den Punkt „Galerie-Backup“. Tippen Sie anschließend auf „Backup erstellen“ und danach auf „Speichern“. Wählen Sie nun einen Speicherort für die Backup-Datei aus.
Wir empfehlen, das Backup außerhalb Ihres Smartphones zu speichern, damit Ihre Daten auch bei Verlust oder Defekt des Gerätes erhalten bleiben. Sie können die Datei zum Beispiel per E-Mail versenden, drahtlos oder per USB auf ein anderes Gerät übertragen oder in einem Cloud-Speicher ablegen.
Eine vorhandene Backup-Datei können Sie jederzeit wieder in die App laden. Öffnen Sie dazu ebenfalls den Bereich „Galerie-Backup“ in den Einstellungen und wählen Sie „Backup importieren“. Anschließend können Sie die gespeicherte Backup-Datei auswählen und in die App laden. Dies ist zum Beispiel hilfreich, wenn Sie ein neues Smartphone bekommen haben oder Fotos übernehmen möchten, die eine andere Person für Sie aufgenommen hat.
10. Kann jemand anderes meine Fotoaufträge abarbeiten?
Ja, viele Betriebe lassen die Fotoaufträge ganz oder teilweise von Familienmitgliedern, Mitarbeitenden oder Dienstleistern erledigen. Die helfende Person meldet sich dazu einfach auf ihrem eigenen Smartphone in der Profil SH-App an. Anschließend werden die vorliegenden Fotoaufträge auf dieses Gerät geladen.
Solange ein Auftrag noch nicht abgearbeitet wurde, kann er beliebig oft auf verschiedene Geräte heruntergeladen werden. Sobald ein Auftrag jedoch von einer Person bearbeitet und eingereicht wurde, kann er von keiner anderen Person mehr bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie weiterhin selbst für die fristgerechte und korrekte Einreichung der Nachweise verantwortlich sind, auch wenn eine andere Person die Fotos für Sie erstellt oder übermittelt.
Fotos, die mit der App aufgenommen werden, werden nur auf dem jeweiligen Smartphone innerhalb der App gespeichert. Es erfolgt kein automatischer Abgleich der App-Galerie zwischen verschiedenen Geräten. Wenn Fotos von einem Gerät auf ein anderes übertragen werden sollen, ist dies nur über eine Datensicherung (Backup) möglich.
Es ist auch möglich, Fotoaufträge für mehrere Betriebe mit einem Smartphone zu bearbeiten. Dazu können Sie sich in der App über den Menüpunkt „Nutzerübersicht“ mit den jeweiligen Zugangsdaten (BNRZD und PIN) der verschiedenen Betriebe an- und abmelden. Das ist zum Beispiel hilfreich, wenn Sie als Familienmitglied oder Dienstleister Fotoaufträge für mehrere Betriebe übernehmen.
11. Wer hilft mir bei Fragen?
Das LLnL betreibt unter der Telefonnummer 04347 / 704 433 eine Hotline, über die Sie Hilfe zur Profil SH-App erhalten können. Die Hotline ist Mo-Do von 08:00 – 15:00 Uhr und Fr 08:00 – 12:00 Uhr besetzt.
Bitte fertigen Sie Bildschirmfotos (Screenshots) an, wenn Probleme bei der Benutzung der App auftreten. Das hilft uns, Fehler besser nachvollziehen zu können
12. Datenschutzerklärung für die Benutzung der App
Erklärung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) als Zahlstelle EGFL/ELER Schleswig-Holstein (SH) zur Erfüllung der Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gemäß Artikel 13 DSGVO.
Mit diesen Datenschutzhinweisen informiert die Zahlstelle über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Benutzung der App profil-sh im Rahmen des Kontrollverfahrens zur Überprüfung des Agrarantrags.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)
als Zahlstelle EGFL/ ELER SH
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Beauftragte für den Datenschutz des MLLEV ist erreichbar unter:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)
Die behördliche Datenschutzbeauftragte
Fleethörn 29–31
24103 Kiel
Die Nutzung der App erfordert die Erhebung und Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:
BNR-ZD der Nuterzin bzw. des Nutzers (im Rahmen der Antragsstellung)
Standortdaten und Kompassrichtung des Geräts zur Ermittlung der geografischen Position des Nutzers im Feld (zur Zuordnung der hochgeladenen Fotos)
weitere Metadaten in der Form, in der die jeweilige Smartphone-Kamera sie liefert (EXIF-Datei); u. a. Angaben zu Datum, Uhrzeit, Brennweite, Höhe, Neigung, Dateityp, Gerätemodell, Aufnahmezeit und GPS-Tagging
Fotos, die Nutzer zu Prüfaufträgen hochladen
Für die ordnungsgemäße Ausführung der App benötigt diese Zugriff auf die folgenden Funktionen des Mobilgeräts des Nutzers:
Mobile Daten/WLAN: Zum Hochladen der Fotos auf die durch DATAPORT bereitgestellten Server des Landes Schleswig-Holsteins
Geolokalisierung/Standortdaten (inklusive Kompass): Zur Ermittlung der geografischen Position des Nutzers im Feld
Kamera: Zum Aufnehmen von Fotos von den landwirtschaftlichen Flächen
Dateisystem/Fotospeicher/Galerie: Zum Zugriff auf die vom Nutzer aufgenommenen Fotos, die für den Upload ausgewählt werden
4. Zweck der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden für die Erfüllung des Zwecks der App erhoben und verarbeitet. Mit Hilfe der App können Nachweise im Rahmen der Kontrolle von ELER/EGFL Maßnahmen erstellt und an die zuständige Behörde übermittelt werden. Dabei werden die Standortdaten und Fotos verwendet, um sicherzustellen, dass die tatsächlichen Bedingungen auf den Feldern mit den Angaben im Antrag übereinstimmen, insbesondere um:
die Übereinstimmung der hochgeladenen Nachweise mit den Angaben Ihres Antrags zu vergleichen bzw. zu überprüfen und
die Qualität unserer App zu verbessern und technischen Support leisten zu können.
5. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Artikel 10 und 11 VO (EU) 2022/1173 und §§ 32, 36 und 41 GAPInVeKoSV verarbeitet.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Zwecks der App erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
7. Speicherung/ Löschung der Daten
Die hochgeladenen Flächendaten werden auf dem Mobilgerät des Nutzers sowie auf den durch DATAPORT bereitgestellten Servern des Landes Schleswig-Holstein gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt entsprechend Artikel 67 der Verordnung (EU) 2021/2116 für 10 Jahre. Für den Fall der erforderlichen Bearbeitung von Widerspruchsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten verlängert sich diese Speicherdauer entsprechend. Die Löschung der Daten auf den durch DATAPORT bereitgestellten Servern des Landes Schleswig-Holstein erfolgt in Übereinstimmung mit den Regelungen der Verordnung (EU) 2016/679, wenn sie zum Zweck der Antragsbearbeitung nicht mehr erforderlich sind und die Speicherdauer gemäß Artikel 67 der Verordnung (EU) 2021/2116 erreicht bzw. überschritten ist.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so hat die von der Verarbeitung betroffene Person das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO in Verbindung mit § 9 des Landesdatenschutzgesetzes).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der von der Verarbeitung betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die von der Verarbeitung betroffene Person die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO in Verbindung mit § 11 des Landesdatenschutzgesetzes).
Wenn die von der Verarbeitung betroffene Person in die Datenverarbeitung eingewilligt hat oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht ihr gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77 DSGVO).
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz erreichen Sie unter:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Marit Hansen – Landesbeauftragte für Datenschutz
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988 1200 mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter www.datenschutzzentrum.de entnehmen.
13. Kurzanleitung
Um die Verwendung der App zu erleichtern, haben wir eine Kurzanleitung mit den wichtigsten Hinweisen für Sie zusammengestellt.
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