Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) wurde im Jahr 2017 erlassen, im Jahr 2021 erstmalig und im Jahr 2025 zum zweiten Mal novelliert. Das Land Schleswig-Holstein hat sich dabei zum Ziel gesetzt, bereits bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutrales Industrieland zu werden.
Grundlage für diese Zielsetzung sind die nationalen Klimaschutzziele in Verbindung mit dem Koalitionsvertrag und sowie das Klimaschutzprogramm 2030 der Landesregierung. Mit dieser EWKG-Novelle wird die Netto-Treibhausgasneutralität von 2045 auf das Jahr 2040 vorverlegt.
Zugleich haben sich die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie den Erlass des Wärmeplanungsgesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes verändert.
Aus diesen Gründen wurde das EWKG zum zweiten Mal novelliert und ist seit dem 29. März 2025 in Kraft.
Fragen und Antworten (FAQs) zum neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz
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