Der Bundesgesetzgeber hat mit diesem Gesetz eine Richtlinie der EU über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge umgesetzt und unterstützt damit eine emissionsarme Mobilität.
Durch das Gesetz soll die Nachfrage von sauberen Straßenfahrzeugen gesteigert und damit die CO2- und Luftschadstoffemissionen im Verkehrsbereich reduziert werden.
Seit dem 2. August 2021 müssen öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge bei Vergabeverfahren im Rahmen von Beschaffungen von Straßenfahrzeugen sowie bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen berücksichtigen.
Die Regelungen gelten für
Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen,
öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B. ÖPNV-Busse) und
Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postbeförderung, Abholung von Siedlungsabfällen).
Es wurden Mindestziele für zwei Referenzzeiträume festgelegt. Der 1. Referenzzeitraum endete am 31.12.2025. Für den 2. Referenzzeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 gelten folgende Mindestziele:
38,5 % der leichten Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1, M2 und N1) müssen sauber sein,
15,0 % der schweren Nutzfahrzeuge in Form von LKW (Fahrzeugklassen N2 und N3) müssen sauber sein,
65,0 % der schweren Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse M3 = Busse) müssen sauber und davon die Hälfte emissionsfrei sein.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die genannten Mindestziele, die Definition für ein "sauberes Fahrzeug" bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen sowie die Angabe über den maximalen Schadstoffausstoß eines emissionsfreien Busses.
Ablauf der Berichterstattung
Für das Monitoring und die Berichterstattung gegenüber der EU müssen Daten über die Beschaffung von Fahrzeugen im Sinne des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) erhoben werden. Hier finden Sie Informationen zum Prozess.
Weitere Informationen
Informationen Bund / EU
Nähere Informationen zu den Mindestzielen, Referenzzeiträumen und Dokumentationspflichten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Europäischen Kommission (KOM).
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Umsetzung der Clean Vehicles Directive): Seite des Bundes
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