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Thema : E-Mobilität

Ablauf der Berichterstattung

Für das Monitoring und die Berichterstattung gegenüber der EU müssen Daten über die Beschaffung von Fahrzeugen im Sinne des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) erhoben werden. Hier finden Sie Informationen zum Prozess und zu den Aufgaben der Beteiligten.

Letzte Aktualisierung: 04.02.2026

Aufgaben und Prozess

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Europäische Kommission erhebt jährlich die relevanten Daten aus den Vergabebekanntmachungen in Tenders Electronic Daily (TED) und stellt sie den EU-Ländern zur Verfügung. Die vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) beauftragte NOW GmbH filtert die Daten entsprechend des SaubFahrzeugBeschG und stellt sie den Bundesländern zum Abgleich zur Verfügung.

In Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus für das Monitoring zuständig. Hier werden Daten aus eigenen Recherchen im TED mit den von der NOW GmbH zur Verfügung gestellten Daten abgeglichen und ggf. eine korrigierte Meldung an die NOW GmbH zurückgegeben.

Durch die Einführung der eForms verbessert sich zunehmend die Qualität der in den Vergabebekanntmachungen enthaltenen Informationen, so dass nur noch in Ausnahmefällen (z.B. bei Rahmenverträgen) eine Abfrage von Fahrzeugzahlen/-daten bei den Vergabestellen durch die Koordinierungsstelle für das SaubFahrzeugBeschG erfolgen muss. 

Zur Hauptseite: "Saubere Fahrzeuge"

Das Bundesministerium für Verkehr legt der Europäischen Kommission Berichte über die Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Die erste Berichterstattung muss bis 18. April 2026 und danach im Abstand von drei Jahren erfolgen.

Stand und Ausblick

Der 1. Referenzzeitraum endete am 31. Dezember 2025. Die Koordinierungsstelle für das SaubFahrzeugBeschG hat die Daten für den Zeitraum vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 überprüft und die Korrekturen an die NOW GmbH gemeldet. In Kürze werden hier die Ergebnisse für Schleswig-Holstein präsentiert.

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