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Thema : E-Government

E-Government - Registermodernisierung

Hintergrund und Aktueller Stand in Schleswig-Holstein

Ziel der Registermodernisierung ist es, bei Online-Anträgen künftig Nachweise direkt aus einem Fachregister abzurufen und diese direkt dem Antrag beizufügen.

Letzte Aktualisierung: 28.06.2024

Eine Frau sitzt im Schneidersitz auf einer Couch. Auf ihren Beinen liegt ein aufgeklappter Laptop, in den Sie hineinschaut.
Die Registermodernisierung soll Online-Anträge bürgerfreundlicher und datensparsamer machen.

Die Registermodernisierung wird – neben der Fortführung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – das nächste große Thema der Verwaltungsdigitalisierung. Ziel ist es, Fachregister so zu ertüchtigen, dass ein digitalisierter Abruf von Nachweisen erfolgen kann und diese direkt und medienbruchfrei einem Online-Antrag beigefügt werden. Hierdurch wird das sogenannte "Once-Only-Prinzip" umgesetzt. Die Beibringung von Dokumenten in Papierform beziehungsweise Scan oder die gesonderte Beantragung von Nachweisen soll so entfallen. Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen weitergenutzt werden, dabei sollen Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz

Die Umsetzung der Registermodernisierung wird sich in mehrere Teilbereiche gliedern. Dabei stehen zum einen die Registerertüchtigung und zum anderen der anschließende Zusammenschluss von Registern und Onlinediensten bzw. Fachverfahren im Mittelpunkt.

Was bedeutet Ertüchtigung der Register?

Zur Ertüchtigung der Register ist es notwendig, dass Identifikationsnummern-Gesetz umzusetzen. In 50 Registern ist die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (Steuer-Identifikationsnummer) einzufügen. Dies geschieht durch das sogenannte IDA-Verfahren, welches derzeit im BVA am Nationalen Waffenregister und einem kommunalen Melderegister in Hessen erprobt wird. Sobald die Erprobungen abgeschlossen sind, soll der weitere Roll-Out der Identifikationsnummer gemeinsam mit den Registermodernisierungskoordinatoren der Länder geplant werden.

Wie kommen die Register und die Onlinedienste zusammen?

Für den Zusammenschluss der Register mit den Onlinediensten ist die Entwicklung einer bundesweit bzw. EU-weit funktionierenden Vernetzungskomponente notwendig. Dieses sogenanntes NOOTS (nationales) bzw. EU-OOTS (für die EU-weite Vernetzung) wird die Kommunikation zwischen Onlinediensten und Registern künftig ermöglichen. Die Abkürzung OOTS steht dabei für Once-Only Technical System. Erste Komponenten wie das sogenannte Datenschutzcockpit, sind bereits in einer ersten Version entwickelt. Bei anderen Komponenten des NOOTS befinden sich die Architekturdokumente derzeit in einer öffentlichen Konsultation.

Bundesweit wird die Registermodernisierung durch den Bund sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen in der sogenannten Gesamtsteuerung Registermodernisierung koordiniert. Die Zusammenarbeit zwischen der Gesamtsteuerung Registermodernisierung und den Bundesländern erfolgt über sogenannte Registermodernisierungskoordinatoren.

Was passiert aktuell in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein ist man derzeit dabei, sich bestmöglich auf die Registermodernisierung vorzubereiten. Dazu wird insbesondere eine Inventur der Register im Land gemacht, um einen möglichst guten Einblick in die Registerstrukturen zu erhalten (z.B. Zuständigkeiten, verwendete technische Systeme). Dies dient der späteren Umsetzung des oben genannten IDA-Verfahrens für Schleswig-Holstein.

Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu:

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen:
Bundesinnenministerium: Registermodernisierung

Informationen zum Konsulationsprozess des NOOTS
Bundesinnenministerium: Nationales Once-Only-Technical-System

Informationen zur Erprobung des IDA-Verfahrens beim Nationalen Waffenregister:
Bundesverwaltungsamt: Kurzbericht zur Erprobung Identitätsdatenabruf (IDA) mit dem Nationalen Waffenregister

 

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