Bund und Länder haben ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im monatlich kündbaren Abonnement eingeführt. Zur Umsetzung erlässt das Land Schleswig-Holstein die nachfolgende allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im Schienenpersonennahverkehr und zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit einem Deutschlandticket durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Durch die Einführung des Deutschlandtickets vermindern sich die Tarifeinnahmen bei den Verkehrsunternehmen bzw. bei den für den ÖPNV zuständigen Aufgabenträgern. Die mit dem Deutschlandticket verbundenen finanziellen Nachteile werden jeweils hälftig durch den Bund und das Land Schleswig-Holstein ausgeglichen. Der Ausgleich wird als Billigkeitsleistung gewährt und bemisst sich nach der Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV des jeweiligen Jahres.
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