Zielgruppe der Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Altersgrenze abgewichen werden, um den erfolgreichen Abschluss einer Erstausbildung zu ermöglichen.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zur Förderung innovativer ausbildungspolitischer Projekte. Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden zukunftsweisende ausbildungspolitische Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung in Schleswig-Holstein.
Die Richtlinie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2027 befristet.