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Thema : Artenschutz

Wiesen- und Küstenvogelschutz

Letzte Aktualisierung: 02.03.2026

Wiesen- und Küstenvogelschutz: Kiebitz
Abbildung eines Kiebitz
Wiesen- und Küstenvogelschutz: Uterschnepfe
Abbildung einer Uferschnepfe

Kulisse des Prädationsmanagementkonzepts
Kulisse des Prädationsmanagementkonzepts

Wiesen- und Küstenvögel wie Uferschnepfe, Kiebitz, Bekassine, Austernfischer, Rotschenkel und Großer Brachvogel sind typische Arten des Grünlands, der Moore und der Küstengebiete und zählen zu den am stärksten bedrohten Arten in Schleswig-Holstein, wie Beobachtungen aus dem Wiesenvogelmonitoring belegen. Gleichzeitig kommt dem Land hierbei aufgrund seines vergleichsweise hohen Anteils an den bundesweiten Brutpopulationen eine besondere nat urschutzfachliche Verantwortung zu.

Eine wesentliche Rückgangsursache ist der zunehmende Lebensraumverlust. Dabei sind Wiesenvogelarten in besonderem Maße auf feuchtes, extensiv genutztes und strukturreiches Grünland als Brut- und Aufzuchtlebensraum angewiesen. Zur Erhaltung der Arten werden Schutzmaßnahmen anhand unterschiedlicher Instrumente (Vertragsnaturschutz, gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz, Biotop ges taltende Maßnahmen etc.) durchgeführt.

Diese umfassen vor allem den Erhalt qualitativ wertvollen Grünlands und zum Teil auch Einzelgelegeschutz. Wie Projekte zeigten ist darüber hinaus auch Prädation, die Erbeutung von Eiern, Jung- und selten auch Altvögeln durch Beutegreifer, eine Ursache für die Rückgänge der Wiesen- und Küstenvogelbestände.

Wiesenvogelerlass

Der Wiesenvogel-Erlass des Landes Schleswig-Holstein vom 25. März 2019 ist eine verwaltungsinterne Regelung zur Erhaltung wertvoller Gründlandbestände in Gebieten mit Wiesenvogelvorkommen. Er konkretisiert die Anwendung bestehender naturschutzrechtlicher Vorgaben bei der Umwandlung oder wesentlichen Nutzungsänderung von Dauergrünland und gewährleistet eine landesweit einheitliche Entscheidungspraxis der zuständigen Behörden.

Aufgrund aktualisierter Bestandszahlen und Änderungen im Verfahren wurde der Wiesenvogelerlass aktualisiert und bis zum 31.12.2027 verlängert. Wesentlicher Bestandteil des Wiesenvogelerlasses ist die Wiesenvogelkulisse. Diese kann im sog. Feldblockfinder eingesehen werden. Dort ist in der Rubrik "Sonstige Umweltdaten" das Thema "Wiesenvogelbrutgebiete" zu aktivieren, damit die Kulisse angezeigt wird.

Zum Herunterladen

Artenschutzrechtlicher Wiegenvogelerlass - 1. Verlängerung der Gültigkeit des Erlasses (PDF, 449KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Wiesenvogelerlass vom 25.03.2019  (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anlage 1: Wiesenvogelkulisse  (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei)

Anlage 2: Merkblatt (PDF, 58KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anlage 3: Zusatzerklärung (PDF, 50KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artenschutzprogramm „Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz“

Als wesentliche Ursachen für den anhaltenden Bestandsrückgang gelten neben großräumigen Veränderungen der Landschaftsstruktur insbesondere direkte Verluste von Gelegen und Jungvögeln. Diese Verluste treten vor allem infolge landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen während der sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit auf. Da ein Großteil der für Wiesenvögel geeigneten Grünlandflächen in privatem Eigentum bewirtschaftet wird, ist ein kooperatives, an die landwirtschaftliche Praxis angepasstes, gemeinschaftlich getragenes Schutzkonzept entscheidend, um die Wiesenvogelbestände langfristig zu sichern und zu stabilisieren.

Der „Gemeinschaftliche Wiesenvogelschutz“ (GWS) wurde Ende der 1990er Jahre zunächst in der Eider-Treene-Sorge Niederung (ETS) als regionales Artenschutzprogramm etabliert und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel des Programms ist der wirksame Schutz aktuell genutzter Brutstandorte von Wiesenvogelarten durch eine erfolgsorientierte und flächenbezogene Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen. Wiesenvogelschutz ist kein reiner Arten-, sondern auch Biotopschutz. Von den Maßnahmen profitieren zahlreiche weitere Arten wie Pflanzen- und Insektengemeinschaften.

Der Gemeinschaftliche Wiesenvogelschutz wird in mehreren Regionen des Landes Schleswig-Holsteins umgesetzt. Dazu zählen die Inseln Föhr und Pellworm, Bereiche in Langenhorn, die Eider-Treene-Sorge-Niederung, die Mieleniederung einschließlich der Windberger Niederung, die Haaler Au sowie die Oberalsterniederung. Mit der Aufnahme der Insel Amrum im Jahr 2024 und Haseldorf in 2025 wurde die Gebietskulisse um zwei weitere bedeutende Standorte ergänzt.

Vertiefende Informationen über das Programm

Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen und setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den bewirtschaftenden Betrieben und den für den Wiesenvogelschutz zuständigen Akteurinnen und Akteuren voraus. Zur Sicherstellung einer fachgerechten und kontinuierlichen Betreuung ist in den jeweiligen Projektgebieten eine dauerhafte, regional verankerte Ansprechperson wichtig. Diese übernimmt die Funktion einer vermittelnden Schnittstelle zwischen den Erfordernissen des Wiesenvogelschutzes und den Belangen der landwirtschaftlichen Nutzung.

Zu den Aufgaben der eingesetzten Gebietsbetreuerinnen und Gebietsbetreuer gehört insbesondere die fortlaufende Erfassung und Bewertung des Wiesenvogelvorkommens innerhalb der betreuten Flächen sowie die fachliche Beratung der Bewirtschaftenden im Hinblick auf geeignete Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Werden Gelege oder Junge führende Wiesenvögel festgestellt, sind in Abstimmung mit dem jeweiligen Betrieb standort- und zeitbezogene Bewirtschaftungsregelungen festzulegen. Diese umfassen insbesondere die Kennzeichnung und Aussparung von Neststandorten bei der Frühjahrsbewirtschaftung wie Walzen, Schleppen, Düngen oder Striegeln, die Einrichtung bedarfsgerechter Schutzbereiche, um Gelege und Jungvögel während der Mahd zu schützen sowie den Schutz vor Viehtritt auf Weideflächen durch temporäre Einzäunungen oder einen verspäteten Weidebeginn.

Für die Einhaltung der abgestimmten Bewirtschaftungsauflagen erfolgt eine finanzielle Kompensation gemäß den jeweils geltenden Förder- und Ausgleichsregelungen. Flächen oder Teilflächen, die im Rahmen der Schutzmaßnahmen vorübergehend von der Nutzung ausgenommen wurden, können nach naturschutzfachlicher Freigabe und dem Wegfall der Schutznotwendigkeit wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden.

Der GWS bietet den Vorteil, dass kein aufwendiger Vertrag abgeschlossen werden muss und mit dem Vertragsabschluss keine Bindung über mehrere Jahre eingegangen wird. Die Finanzierung erfolgt durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Prädationsmanagementkonzept Schleswig-Holstein

In vielen Gebieten Schleswig-Holsteins hängen Bestandsrückgange bei Wiesen- und Küstenvogelarten unter anderem mit dem Verlust von Eiern und Jungvögeln durch Beutegreifer, sogenannte Prädatoren, zusammen. Um die Wiesen- und Küstenvögel zu schützen, sind daher Maßnahmen, die je nach Gebietsgegebenheiten sehr unterschiedlich aussehen können, erforderlich. Um hinsichtlich des Managements die Expertise zu bündeln und ein einheitliches Vorgehen zu etablieren, haben das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dazu ein.

Prädationsmanagementkonzept  (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ergänzende Informationen

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