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Thema : Arbeitsschutz

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Schleswig-Holstein überträgt die Marktüberwachung per Staatsvertrag an Sachsen-Anhalt 

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025

Das Bild zeigt eine Person, die an einem Laptop arbeitet, mit mehreren digitalen Symbolen, die in der Luft über den Händen schweben. Diese Symbole stellen Konzepte wie Zielgruppenanalyse, Marketing, E-Commerce und Kundenmanagement dar.
Das Gesetz zur Barrierefreiheit trat am 28. Juni 2025 in Kraft.

Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 26.09.2025 hat die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, ihre Arbeit aufgenommen. Voraussetzung hierfür war die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. 

Kontakt 

Ihre Anfragen richten Sie an: 

MLBF 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-​Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
 
Telefon: 0391 567 6970
E-​​Mail:

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