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Thema : Arbeitsschutz

Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Gesetz zur Barrierefreiheit tritt am 28. Juni in Kraft: Schleswig-Holstein überträgt die Marktüberwachung per Staatsvertrag an Sachsen-Anhalt 

Letzte Aktualisierung: 05.03.2025

Das Bild zeigt eine Person, die an einem Laptop arbeitet, mit mehreren digitalen Symbolen, die in der Luft über den Händen schweben. Diese Symbole stellen Konzepte wie Zielgruppenanalyse, Marketing, E-Commerce und Kundenmanagement dar.
Das Gesetz zur Barrierefreiheit tritt am 28. Juni in Kraft.

Das Land Schleswig-Holstein wird die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BfSG) per Staatsvertrag an eine zentrale Marktüberwachungsbehörde übertragen. Die Behörde mit dem Titel „Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)" wird ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Das BfSG sieht vor, dass die Überwachung ab dem 28. Juni 2025 von den Ländern übernommen wird.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021 regelt Vorgaben für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, damit diese rechtskonform auf den Markt gebracht werden können. Mit dem BfSG wird in Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 umgesetzt, mit der 2019 der Grundstein für angeglichene Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union gelegt wurde und mit der die Marktzugänglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Behinderungen gewährleistet werden soll. 

Die gemeinsame Marktüberwachung hat neben geringeren Kosten für die Bundesländer und erhöhter Effizienz aufgrund der einheitlichen Umsetzung und einheitlicher Verantwortlichkeiten auch Vorteile für Wirtschaftsakteure und die von fehlender Barrierefreiheit betroffenen Menschen. Ein behördlicher Flickenteppich mit unterschiedlichen Auslegungen der Normen und Standards in den einzelnen Ländern wird so vermieden.

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