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Thema : Arbeitsmarkt

Tarifregister

Im Tarifregister werden Tarifverträge registriert, die im Land Schleswig-Holstein gültig sind.

Letzte Aktualisierung: 21.01.2026

Im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein wird ein Tarifregister geführt; dort werden uns zugesandte Tarifverträge registriert, die im Land Schleswig-Holstein gültig sind.

Register mit der Aufschrift Gehalt
Tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten die Tarifverträge von ihrem jeweiligen Verband beziehungsweise ihrer Gewerkschaft.

Für ein Arbeitsverhältnis gelten Tarifverträge, wenn

  • sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind, das heißt: der Arbeitgeber muss dem vertragsabschließenden Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer der vertragsabschließenden Gewerkschaft als Mitglied angehören;
  • im Arbeitsvertrag ganz oder teilweise auf einen Tarifvertrag verwiesen wird;
  • der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) ist jeder tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, die für seinen Betrieb geltenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
 
Größere Tarifverträge, zum Beispiel für den öffentlichen Dienst (TV-L beziehungsweise TVÖD) oder das Baugewerbe, sind im einschlägigen Buchhandel erhältlich oder stehen im Internet zu Verfügung.
 
Tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten die Tarifverträge von ihrem jeweiligen Verband beziehungsweise ihrer Gewerkschaft.
 
Allgemeinverbindliche Tarifverträge können gemäß § 9 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes zum Selbstkostenpreis bei dem jeweiligen abschließenden Arbeitgeberverband beziehungsweise der abschließenden Gewerkschaft angefordert werden. Selbstkosten sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlichen erklärten Tarifverträge, das vierteljährlich aktualisiert wird, wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellt.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge (Seite des Bundes)

Zudem bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Möglichkeit, Informationen zu Tarifverträgen über ein Online-Formular oder auch per E-Mail einzuholen:

Online-Anfrage: Auskunft zu Tarifverträgen

Tarifregister (Seite des Bundes)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel

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