Die Abwasserverordnung regelt die Abwasserbehandlung vor Einleitung in ein Gewässer (Direkteinleitung).
Überblick
Unter industriellem und gewerblichem Abwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen. Dazu gehören auch kommunalähnliche Abwässer, die biologisch gereinigt werden und Kühlwässer aus Kraftwerken sowie Spülwässer aus der Wasseraufbereitung.
In den gewerblichen und industriellen Abwässern können giftige, langlebige, anreicherbare, krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Inhaltsstoffe enthalten sein, die als "gefährliche Stoffe" bezeichnet werden. Diese "gefährlichen Inhaltsstoffe" können zu einer Belastung der Kläranlagen bzw. der Gewässer führen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber branchenbezogene wasserrechtliche Bestimmungen erlassen (Abwasserverordnung), die die Vorbehandlung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltstoffen vor Einleitung in eine kommunale Kläranlage (Indirekteinleiter) bzw. die Abwasserbehandlung vor Einleitung in ein Gewässer (Direkteinleitung) regelt.
Situationsbericht
In Schleswig-Holstein leiten ca. 250 gewerbliche Betriebe und Industrieunternehmen eine jährliche Abwassermenge von etwa 37 Mio. m³ in oberirdische Gewässer ein. Für 57 Betriebe bestehen regelmäßige internationale Berichtspflichten. Mengenmäßig fällt in Schleswig-Holstein der größte Anteil des industriellen Abwassers als Kühlwasser an. Die insgesamt zugelassene Kühlwassermenge beträgt rund 7,3 Milliarden Kubikmeter. Davon verteilen sich zweiundneunzig Prozent auf die Elbe, sieben Prozent auf die Ostsee und ein Prozent auf andere Oberflächengewässer. Kühlwasser von Kraftwerken mit Durchlaufkühlung wird in der Regel nur thermisch verändert und mit einer maximal 10 Kelvin höheren Temperatur in unmittelbarer Nähe der Entnahmestelle wieder eingeleitet. Der überwiegende Anteil des in Industriekläranlagen behandelten Abwassers fällt mit ca. 90% bei der Chemischen Industrie sowie bei der Herstellung von Papier und Pappe an.