Das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein trat am 1. April 2008 in Kraft und ist bundesweit das erste Kinderschutzgesetz dieser Art.
© Yvonne Bogdanski / fotolia
Sollten Sie zu einem von Ihnen gesuchten Stichwort nicht fündig werden, freuen wir uns über eine Rückmeldung. Denn für diese Seiten gilt, was für den Kinderschutz in Schleswig-Holstein insgesamt gilt: Gemeinsam machen wir ihn stärker!