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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

24. März 2022: Fachinformation zum Masernschutz ukrainischer Kinder

Letzte Aktualisierung: 28.04.2022

Auslegung des § 20 Abs. 9a Infektions-Schutz-Gesetz (IfSG) bietet die Möglichkeit, dass geflüchtete ukrainischer Kinder vorübergehend trotz fehlender Masernschutzimpfung betreut werden können.

24. März 2022: Fachinformation zum Masernschutz ukrainischer Kinder (PDF, 116KB, Datei ist barrierefrei)

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