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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen

Die CE-Kennzeichnung ist für die Marktüberwachungsbehörden eines jeden Mitgliedstaates der EU der Nachweis dafür, dass das Inverkehrbringen oder die Einfuhr nicht unterbunden werden darf, es sei denn, offensichtliche Beweise für eine missbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung liegen vor.

Letzte Aktualisierung:

CE- und GS-Kennzeichnung an einem Gerät.
CE- und GS-Kennzeichnung an einem Gerät

Das CE-Kennzeichen wird daher oft als "innereuropäischer Reisepass" für Produkte des harmonisierten Bereichs bezeichnet. Andererseits ist die CE-Kennzeichnung auch ein Sicherheitszeichen, weil der Hersteller mit der Kennzeichnung erklärt, dass unter anderem die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller einschlägigen Richtlinien von dem Produkt erfüllt werden.

Für die zum Verkauf bestimmten Verbraucherprodukte gibt es einheitlich geltende Sicherheitsanforderungen, die in europäischen Richtlinien festgeschrieben sind. Bei CE-Kennzeichen ohne Kennnummer führt der Hersteller die Fertigungskontrolle selbst durch. Bei CE-Kennzeichen mit vierstelliger Kennnummer überwacht die behördlich zertifizierte Prüfstelle die Produktion.

Der Hersteller oder der Importeur erklärt abschließend die Übereinstimmung (Konformität) seiner Produkte mit der/den betreffende(n) Richtlinie(n) durch die Kennzeichnung mit dem CE-Kennzeichen.

Die CE-Kennzeichnung ist ausschließlich im harmonisierten Bereich anzuwenden und hier wiederum nur dann, wenn sie vorgeschrieben ist. Beispielsweise sind Lebensmittel, Gefahrstoffe sowie Fahrzeuge, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, nicht mit dieser Kennzeichnung zu versehen, obwohl auch hier EG-Richtlinien existieren. Verbraucherprodukte, für die es noch keine einheitlichen europäischen Sicherheitsanforderungen gibt (zum Beispiel Möbel, Leitern, Werkzeug), dürfen nicht mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden. Dennoch müssen sie sicher gestaltet sein und die Anforderungen aus dem Abschnitt 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) erfüllen.

Unabhängig von der CE-Kennzeichnung kann der Hersteller freiwillig Verbraucherprodukte zusätzlich mit dem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) kennzeichnen, wenn die Sicherheit durch eine durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) staatlich akkreditierte Prüfstelle anhand eines Musters überprüft oder die Herstellung überwacht wird. Leider wird dieses deutsche Sicherheitszeichen, insbesondere bei Billigprodukten, auch missbräuchlich verwendet. Sollten berechtigte Zweifel an der Sicherheit eines Produktes bestehen, bitten Sie den Händler, Ihnen die Korrektheit der Sicherheitskennzeichnung nachzuweisen. Sie können sich auch an uns als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Landesamt für soziale Dienste

Gartenstraße 24, 24534 Neumünster

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