Landesamt für
soziale Dienste: Thema: Ministerien & Behörden
Elterngeld
Unsere Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Letzte Aktualisierung: 12.02.2024
Elterngeld
Für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren sind, wird in der Regel für die ersten zwölf Lebensmonate Elterngeld gezahlt.
Es orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen und beträgt mindestens 65% des entfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro).
Die rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist auf die letzten 3 Monate vor der Antragstellung begrenzt.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie aus unserem Informationsblatt. Die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe weiterführende Informationen).
Den Antragsvordruck auf Elterngeld finden Sie hier zum Herunterladen.
Hinweise
Der Antrag kann aktuell noch nicht online an das Landesamt für soziale Dienste gesandt werden, sondern muss ausgedruckt und unterschrieben per Post oder Fax übermittelt werden.
Bitte stellen Sie Anfragen im Zusammenhang mit dem Online-Antrag nicht an das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein / Landesfamilienbüro, sondern direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Kontakt einschließlich Servicetelefon: https://elterngeld-digital.de/page.xhtml?view=/Elterngeld/kontakt.xhtml)
Elterngeld Plus
Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft, dessen neue Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten werden.
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