Lernen am anderen Ort
Formulare des Bildungsministeriums:
Antrag auf Genehmigung / Abrechnung einer Schulwanderfahrt (xlsx 29KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Darüber hinaus gibt es Formulare für Versicherungen:
Reisegepäckversicherung / Informationen folgen
Schüler-Reiserücktritt-Basisschutz für Schulfahrten des Landes Schleswig-Holstein ab dem Schuljahr 2020/21 ab dem Schuljahr 2020/21
Bei einer Schulwanderfahrt gelten die Regelungen des Erlasses "Lernen am anderen Ort".
Gedenkstättenfahrten
Im Rahmen ihrer Initiative für kulturelle Bildung hat die schleswig-holsteinische Landesregierung Mittel zur Verfügung gestellt, um Schulexkursionen zu Gedenkstätten und zeitgeschichtlichen Erinnerungsorten zu fördern. Diese Förderung gilt nur für Fahrten zu Einrichtungen in Schleswig-Holstein und zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
Darüber hinaus können Klassenfahrten zu den Gedenkstätten in Auschwitz, Belzec, Kulmhof, Majdanek, Sobibor und Treblinka gefördert werden. Grundlage ist eine Vereinbarung des Landes Schleswig-Holstein mit der Bethe-Stiftung. Für die Abwicklung dieser Förderung ist das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund zuständig.
Antrag auf Förderung einer Gedenkstättenfahrt (docx 139KB, Datei ist nicht barrierefrei)