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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Wissenschaftsministerin Karin Prien: „Präsenzlehre an unseren Hochschulen wird weiter eingeschränkt“

Letzte Aktualisierung: 16.12.2020

KIEL. Der Betrieb an den schleswig-holsteinischen Hochschulen wird bis zum 10. Januar 2021 weiter eingeschränkt. „Das aktuelle sehr dynamische Infektionsgeschehen macht es notwendig, auch an unseren Hochschulen die Zahl der Kontakte weiter zu verringern. Deshalb gibt es neue Regelungen für die Präsenzlehre, für Prüfungen und den Bibliotheksbereich. Prüfungen, für die eine Präsenz unabdingbar ist, können nur ausnahmsweise stattfinden“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien heute (16. Dezember) in Kiel. Die schleswig-holsteinischen Hochschulen haben in diesem Wintersemester 2020/21 bis auf wenige Ausnahmen bereits auf digitale Lehre umgestellt.

Neu geregelt wird:

  • Präsenzlehre
    Praktische Lehrveranstaltungen sind nur zulässig, wenn diese anderenfalls im Wintersemester 2020/21 nicht mehr nachgeholt werden können und der Studienabschluss sich dadurch unvermeidbar verzögern würde. Ausnahmen gelten außerdem für Studiengänge, die für Gesundheitsberufe (unter anderem Human- und Zahnmedizin) qualifizieren, um einen Personalmangel in diesen Berufen zu vermeiden.
    Es gibt ergänzende Regelungen für sportpraktische und für musikpraktische Lehrveranstaltungen.
  • Prüfungen
    Prüfungen, für die eine Präsenz unabdingbar ist, sind zu verschieben und dürfen nur ausnahmsweise stattfinden, wenn zwingende Gründe, dies gebieten. Ein zwingender Grund liegt insbesondere vor, wenn sich durch eine Verschiebung der Studienabschluss unzumutbar verzögern würde. Findet eine Prüfung in Präsenz statt, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
  • Bibliotheken
    Bibliotheken werden geschlossen. Ausnahmen für die Anfertigung von studentischen Abschlussarbeiten und studienbegleitend anzufertigenden Hausarbeiten werden auf besondere Härtefälle beschränkt. Die Bibliotheksnutzung zur Anfertigung von Forschungsarbeiten einschließlich Dissertationen und Habilitationen ist nur Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule gestattet.

Den Text der aktuellen Corona-Verordnung für die Hochschulen ist unter dem folgenden Link zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de 

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