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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack will mit Initiative für mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen die Verbraucherrechte stärken

Letzte Aktualisierung: 28.02.2019

KIEL. Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (28. Februar) in Kiel aus Anlass der Aktion "Topf Secret" eine Initiative für mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen vorgestellt. "Hygiene ist beim Umgang mit Lebensmitteln oberstes Gebot. Als Verbraucherschutzministerin begrüße ich es daher ausdrücklich, wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher über Inhalte und Ergebnisse von Lebensmittel- und Gastronomiekontrollen informieren wollen. Dabei müssen aber die Grundrechte der Betriebe gewahrt sein, immerhin bin ich auch Justizministerin. Deshalb geht die Aktion „Topf Secret“ in meinen Augen auch zu weit, weil sie eine umfassende und zeitlich nicht befristete Veröffentlichung von Kontrollberichten im Internet plant“, sagte Sütterlin-Waack. „Wir nehmen diese Aktion aber zum Anlass, in diesem Bereich für mehr Transparenz zu sorgen und schlagen ein unmittelbares, unverfälschtes und vor allem unbürokratisches Verfahren vor - die ‚analoge Pottkieker-Lösung‘."  

Um unter die lange geführte Diskussion um das richtige Maß an Transparenz bei Lebensmittelkontrollen einen Schlusspunkt zu setzen und den Menschen in Schleswig-Holstein eine einfache Lösung zu präsentieren, werde sie bis zur Sommerpause ein

Landesgesetz für mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen vorlegen, kündigte die Ministerin an. Es soll auf drei Eckpunkten beruhen:

  1. Wer Lebensmittel in ihrem Betrieb unmittelbar an Endverbraucher abgibt (dies betrifft Gastronomen genauso wie Supermärkte), wird verpflichtet, den jeweils letzten Kontrollbericht der Lebensmittelüberwachungsbehörde vorzuhalten und auf Nachfrage offenzulegen. Damit von Sylt bis Lauenburg dieselben Spielregeln gelten, wird das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit den Kommunen landeseinheitliche Standards entwickeln.
  2. Das Recht zur Einsichtnahme ist an die persönliche Anwesenheit des Verbrauchers bzw. der Verbraucherin geknüpft. Es soll vollständige und differenzierte Transparenz für konkrete Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem konkreten Informationsinteresse geben.
  3. Eine Veröffentlichung des Kontrollberichts ohne Zustimmung des betroffenen Unternehmers ist verboten. Einen Internet-Pranger soll es nicht geben.

"Ich bin überzeugt, dass unsere ‚analoge Pottkieker-Lösung‘ die Interessen von Verbrauchern und Unternehmern sorgsam abwägt. Die Eckpunkte sind pragmatisch und einfach umzusetzen. Die Transparenz wird nicht über eine staatliche Behörde oder das anonyme Internet hergestellt, sondern ganz unverfälscht da geschaffen, wo sie hingehört: Verbraucher und Unternehmer begegnen sich vor Ort und auf Augenhöhe und kommen unmittelbar ins Gespräch. Ganz analog eben. Die Betriebe müssen ihrerseits nicht befürchten, auf unabsehbare Zeit an den digitalen Pranger gestellt zu werden. Wir schaffen größtmögliche Transparenz bei minimalem Aufwand für alle Beteiligten", erklärte Sütterlin-Waack.

Hintergrund

Mitte Januar hatten Vertreter der Internetplattform "fragdenstaat.de" und foodwatch das neue Portal "Topf Secret" vorgestellt. Damit lässt sich mit wenigen Klicks eine standardisierte Abfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen, in der Regel gastronomischen Betrieben, erzeugen, die automatisch an die für einen – zuvor auf einer Karte angezeigten und per Klick auswählbaren – Betrieb örtlich zuständige Lebensmittelaufsicht versendet wird.

Die Anfragen sind standardisiert und haben folgenden Inhalt:

  1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden?
  2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Seit Beginn der Aktion sind bundesweit bereits deutlich mehr als 20.000 Anfragen eingegangen, in Schleswig-Holstein bislang rund 900. "Ganz generell sind wir der Ansicht, dass die Anfragen rechtlich zulässig sind“, sagte Sütterlin-Waack. „Die Beantwortung der zweiten Frage aber halten wir aus verfassungsrechtlichen Gründen für problematisch. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr entschieden, dass individualisierte amtliche Informationen über konsumrelevante Rechtsverstöße im Internet regelmäßig zeitlich zu begrenzen sind. Zudem dürfen nur Verstöße von hinreichendem Gewicht veröffentlicht werden. Das gebietet die Berufsfreiheit der Unternehmen nach Artikel 12 des Grundgesetzes. Der Staat ist verpflichtet, die Folgen einer "Pranger-Wirkung" für die Betriebe zu mildern. Das gilt unabhängig davon, ob er selbst diesen „Pranger“ betreibt oder – wie in diesem Fall – er Informationen an Dritte gibt, die sie ihrerseits erklärtermaßen öffentlich machen wollen."

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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