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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Verpflichtende elektronische Einreichung in Arbeitsgerichtssachen kommt zum Jahreswechsel

Letzte Aktualisierung: 26.11.2019


KIEL. Schleswig-Holstein wird zum 1. Januar 2020 in der Arbeitsgerichtsbarkeit vorzeitig eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Kraft setzen. Eine entsprechende Landesverordnung wird von Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack im Dezember ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden. Damit sind ab 1. Januar 2020 alle sogenannten professionellen Einreicher – also Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse – verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bei den Arbeitsgerichten Kiel, Flensburg, Neumünster, Elmshorn und Lübeck sowie bei dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ausschließlich elektronisch einzureichen.

Wir beseitigen damit einen Anachronismus“, erklärte die Justizministerin. „Bislang haben professionelle Einreicher Schriftsätze elektronisch erstellt, ausgedruckt und in Papierform ans Gericht übermittelt, obwohl die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung besteht. Bei Gericht müssen die Schriftsätze dann wieder personal- und zeitaufwändig eingescannt werden, wie es für die bei allen Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein eingeführte elektronische Aktenführung erforderlich ist. Privatpersonen sind von der verpflichtenden elektronischen Einreichung nicht betroffen und können – wie bisher auch – Schriftsätze in elektronischer Form oder in traditioneller Papierform bei den Arbeitsgerichten einreichen“, betonte Sütterlin-Waack.

Zur Gefahr eines zeitweiligen Ausfalls der elektronischen Kommunikationswege erklärte die Ministerin: „Hier hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen: Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, dann ist eine Übermittlung von Schriftsätzen nach den allgemeinen Regelungen – d.h. auch in Papierform – ersatzweise zulässig.“

Das Vorziehen der verpflichtenden elektronischen Einreichung setzt den Schlusspunkt unter eine erfolgreiche und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgerichte engagiert betriebene Umstellung der schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichte auf die elektronische Aktenführung. Schleswig-Holstein ist damit bundesweiter Vorreiter bei der Digitalisierung der Justiz und führt die verpflichtende elektronische Einreichung als erstes Bundesland ein. Spätestens zum 1. Januar 2022 müssen die anderen Bundesländer folgen.

Hintergrund

Die entsprechende Norm des Arbeitsgerichtsgesetzes lautet:

§ 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 46c Absatz Absatz 4 Nummer 2 zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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