KIEL. Das schleswig-holsteinische Justizministerium hat zwei in den vergangenen Wochen eingegangene Schreiben des Rechtsanwalts der Familie Böken geprüft und heute (2. Oktober) beantwortet. In den Schreiben war gefordert worden, die gegenwärtig von der Staatsanwaltschaft Kiel durchgeführte Prüfung einer Wiederaufnahme der Ermittlungen im Todesfall Jenny Böken einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen. Die Justizministerin wurde um eine entsprechende Weisung ersucht. In dem Antwortschreiben des Justizministeriums wird darauf hingewiesen, "dass die Befugnis, abweichend von der gesetzlich bestimmten Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Kiel eine andere Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein mit der Amtsverrichtung zu beauftragen, nach § 145 Abs. 1 GVG dem Generalstaatsanwalt in Schleswig zusteht. Die Durchführung der Ermittlungen sowie die Entscheidung über Anträge auf Wiederaufnahme der Ermittlungen obliegen allein der Staatsanwaltschaft und ggf. den Gerichten. Die Justizministerin nimmt keinen Einfluss auf die Ermittlungen und die Entscheidung der justiziellen Behörden. Nur so kann dem Ziel einer von politischen Einflüssen unabhängig arbeitenden Justiz Rechnung getragen werden. Die Ausübung eines Einzelweisungsrechts der Justizministerin gegenüber dem Generalstaatsanwalt kommt hier daher nicht in Betracht.
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