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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Landesregierung verlängert Corona-Bekämpfungsverordnung

Letzte Aktualisierung: 12.10.2021

KIEL. Die Landesregierung hat heute (12. Oktober) die Geltungsdauer der bereits bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung für vier weitere Wochen verlängert. Somit gilt weiterhin für Innenräume die 3G-Regelung (vollständig geimpft, genesen, negativ getestet). Wo die 3G-Regelung nicht greift (unter anderem im öffentlichen Personenverkehr und Einzelhandel), gilt weiterhin die Maskenpflicht. Einzige Änderung in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung: Im Pflegebereich gilt (wie bereits in den Krankenhäusern), dass Besucherinnen und Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung eine Einrichtung betreten dürfen, wenn dies beispielsweise aus sozialethischen Gründen erforderlich ist (insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung).

Die ausschließlich um den genannten Punkt ergänzte Verordnung gilt von Sonntag, 17. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 14. November. Die Ersatzverkündung der Verordnung erfolgt aus rechtstechnischen Gründen am morgigen Mittwoch.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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