Bäderregelung
Touristische Orte mit einem hohen Gästeaufkommen haben großes Interesse daran, ihren Gästen lange Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen zu bieten. Schließlich orientiert sich ein Urlaubstag nicht daran, ob gerade Sonntag oder Montag ist.
Die Bäderregelung erlaubt besondere Ladenöffnungszeiten
© Grafikfoto / M. Staudt
Was erlaubt ist
Die Bäderverordnung ermöglicht deshalb eine weitgehende Sonn- und Feiertagsöffnung der Verkaufsstellen in den touristisch bedeutsamen Orten Schleswig-Holsteins. Für gut acht Monate im Jahr können die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen in 95 Gemeinden sechs Stunden öffnen. Den Touristen kann in unserem Land somit auch an den meisten Wochenenden eine gute Versorgungsinfrastruktur geboten werden.
Gemeinsame Lösung
Die katholische und die evangelische Kirche hatten gemeinsam mit einem Normenkontrollantrag die Bäderverordnung Schleswig-Holsteins angegriffen. Der Antrag hatte zum Ziel, die Möglichkeit der sonn- und feiertäglichen Öffnungszeit der Geschäfte in touristisch bedeutsamen Orten im Land aus Gründen des Sonn- und Feiertagsschutzes erheblich zu reduzieren.
Durch intensive Verhandlungen im Rahmen eines Rundes Tisches mit allen Beteiligten (Kirchen, Kammern, Gewerkschaften und Verbänden) konnte einvernehmlich und außergerichtlich eine neue Bäderregelung vereinbart werden. Weitere Einschnitte, die bei einer gerichtlichen Entscheidung zu befürchten waren, konnten so vermieden werden.
Die neue Verordnung vom 21. Mai 2013 soll für insgesamt zehn Jahre gelten. Sie bietet somit auf lange Sicht Rechtssicherheit.
Mehr Information
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der „Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten“: