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In Schleswig-Holstein beginnt die Schulzeit mit dem Besuch der vierjährigen Grundschule. Sie bietet verlässliche Unterrichtszeiten und Fachunterricht in Englisch ab der 3. Jahrgangsstufe.
Schulpflichtig sind nach schleswig-holsteinischem Schulgesetz alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Aber auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. mehr lesen
Einschulung
Die Einschulung ist ein wichtiger Schritt - für Kinder und für Eltern. mehr lesen
Noten in der Grundschule
An den Grundschulen gibt es regelhaft Notenzeugnisse ab Jahrgang 3. mehr lesen
Anmeldung auf weiterführenden Schulen
Nach der vierjährigen Grundschule wechseln die Kinder auf die weiterführende Schule. Hier haben die Eltern die Wahl zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule. mehr lesen
Kleine Grundschulen
Die demografische Entwicklung stellt insbesondere die kleineren Grundschulen im ländlichen Raum vor besondere Herausforderungen. mehr lesen