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Thema : Schulsystem

Gastschulabkommen


Freie Schulwahl zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg

Letzte Aktualisierung: 01.07.2023

Seit dem Schuljahr 2017/18 können Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen. Das ist der Kern des Gastschulabkommens, das von der Schleswig-Holsteinischen Bildungsministerin und dem Hamburger Bildungssenator vorgestellt wurde. Nach der Unterzeichnung gilt das Abkommen ab 2017 auf unbestimmte Zeit.

Freie Wahl

Die modernen und freizügigen Regelungen des neuen Abkommens bringen gerade für Eltern und Kindern beiderseits der Landesgrenzen erhebliche Erleichterungen bei der Wahl der weiterführenden Schule mit sich. Künftig sind bei einem grenzüberschreitenden Schulbesuch keinerlei Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig. Auch die Wohn- und Melde-Adressen sind beim Schulbesuch nicht mehr maßgeblich. Schulwechsel sind regelhaft in die Jahrgangsstufen 5 oder 11 möglich, in Ausnahmefällen auch in anderen Jahrgangsstufen.

Alte Regelungen für Berufsschulen

Die weiteren Vereinbarungen stimmen weitgehend mit denen des Abkommens von 2010 überein. So gilt die bereits 2010 modernisierte Regelung für Ersatzschulen fort: Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer können seitdem Ersatzschulen jenseits der Landesgrenze frei wählen. In Bezug auf den Schulbesuch von Grundschulen und Berufsschulen bleiben die alten Regelungen bestehen.

Vorrang für Landeskinder

Eine so genannte Landeskinderklausel garantiert bei sehr stark angewählten Schulen den Vorrang der jeweiligen Landeskinder.

Ausgleichszahlungen

Es sind Zahlungen von Schleswig-Holstein an Hamburg vereinbart.

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