Alle Lehrkräfte, die für das folgende Schuljahr
- eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
- die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG oder die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
- die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder die Kündigung
beantragen wollen, werden zur Vorbereitung der Personalplanung gebeten, dieses bis spätestens zum 15. November eines Jahres (Eingang im MBWK) auf dem Dienstweg einzureichen. Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung ebenfalls zum genannten Termin einzureichen. Diese Anträge müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden.
Weitere Informationen für die Anträge zum Schuljahr 2022/23 finden Sie im Erlass.
Anträge auf Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein sollten bereits bis spätestens zum 31. Oktober 2021 (Eingang im MBWK) im Online-Portal EVOn eingereicht werden.
Weitere Informationen für die Anträge zum Schuljahr 2022/23 finden Sie unter "Informationen zu Versetzungen innerhalb Schleswig-Holsteins und zum Ländertausch".