Aus der Bevölkerung gibt es vereinzelt Kritik an der Freimessung.
Es wird unter anderem angeführt, dass eine zusätzliche Belastung von 10 Mikrosievert nicht akzeptabel sei und selbst der Ärztetag gegen die Freigabe sei.
Hierzu ist folgendes anzumerken: Der Bundesgesetzgeber hat mit der neuen Strahlenschutzverordnung aus November 2018 jüngst das 10 Mikrosievert-Konzept überprüft und hält es weiterhin für zumutbar, auf dieser Basis eine Freigabe zu regeln – sogar im Zusammenhang mit dem § 5 Entsorgungsübergangsgesetz zu fordern, dass alle freigebbaren Stoffe auch freizugeben sind. Diese Entscheidung basiert im Übrigen auf der aktuellen Europäischen Grundnorm und entspricht auch darüber hinaus internationalem Standard. Ganz wesentlich bei der Begründung ist, dass eine Dosis von 10 Mikrosievert pro Jahr weit unterhalb der Schwankung der natürlichen Aktivität liegt. Insgesamt sind das 10-Mikrosievert-Konzept und die Freigabe derart gesetzlich verankert, dass die Freigabe zu erteilen ist, wenn das 10-Mikrosievert-Konzept eingehalten ist. Eine Wahlmöglichkeit hat die zuständige Behörde hier nicht.
Was die Aussagen des Ärztetages betrifft, so ist folgendes richtig:
In der Entschließung Ib – 111 des 120. Deutschen Ärztetages heißt es unter anderem:
"Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages 2017 warnen vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW).
Durch die sogenannte "Freigabe" gering radioaktiven Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und der Lagerung auf normalen Mülldeponien wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt."
Die dazu ergangene Erklärung des Vorstandes der Bundesärztekammer gegenüber der Bundesregierung lautet wie folgt:
"Als Ärzte weisen wir darauf hin, dass es anerkanntermaßen keinen Schwellenwert für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt. Gleichwohl sind aber alle Menschen täglich ionisierender Strahlung aus Umwelt, Natur und begründeten Röntgenuntersuchungen ausgesetzt. Wir erkennen an, dass das international gebräuchliche und bundesweit gültige 10 Mikrosievert-pro-Jahr-Konzept bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau senkt.
Der Vorstand der Bundesärztekammer stellt fest, dass die Entschließung Ib – 111 des 120. Deutschen Ärztetages nicht wissenschaftlich haltbar ist.“
In diesem Zusammenhang äußerte sich zudem der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission 2017:
"Ich kann nur sehr begrüßen, wenn sich die Ärzteschaft mit Fragen des Strahlenschutzes befasst. Naheliegenderweise wären das aber vor allem Fragen aus dem Bereich der Anwendung von Strahlung in der Medizin. Anlass und Notwendigkeit hierfür gäbe es genug, denn mit durchschnittlich etwa 2 Mikrosievert pro Jahr und Einwohner kommt nahezu die gesamte künstliche Strahlenexposition aus der Medizin. [Es] … machen die Dosen aus dem Bereich der Freigabe nur vernachlässigbar kleine Bruchteile davon aus. Wenn also nach Einsparpotenzial für Strahlenexposition und damit auch nach Möglichkeiten zur Reduzierung von Strahlenrisiken gesucht wird, dann ist dafür der medizinische Bereich mit Abstand der nächstliegende Ansatzpunkt."
Des Weiteren wird zum Teil kritisiert, dass der Betreiber selbst die Messungen durchführt. Dass der Betreiber selbst den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an die Freigabe zu erbringen und dies zu dokumentieren hat, ist in der Strahlenschutzverordnung in § 42 festgelegt. Umfangreiche Kontrollen, Begleitungen und Prüfungen durch unabhängige von der Atomaufsicht hinzugezogene Sachverständige und die Atomaufsicht selbst garantieren aber ein bestmögliches Maß an Sicherheit und dass nur solche Stoffe freigegeben werden, die alle Anforderungen an die Freigabe erfüllen. So werden zum Beispiel 100 Prozent der Freimessungen durch Sachverständige begleitet, 100 Prozent% der Freigabedokumentationen durch diese geprüft und außerdem jede Masse oder Teilmasse durch die Behörde freigegeben.