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Thema : Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit

Gedenkstätten in Schleswig-Holstein

Die Gedenkstätten erinnern an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 02.09.2024

Die Gedenkstätten in Ladelund, Husum-Schwesing, Ahrensbök und Kaltenkirchen sowie die Gedenkstätte Lutherkirche in Lübeck und das Museum Cap Arcona in Neustadt in Holstein erinnern an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes in Schleswig-Holstein.

Wertvolle Versöhnungs- und Aufklärungsarbeit

Anhand von Ausstellungen, Dokumentationen und Veranstaltungen klären die Gedenkstätten über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen der NS-Zeit auf. Als Orte des kulturellen Gedächtnisses leisten die Gedenkstätten Vermittlungs- und Versöhnungsarbeit für Überlebende, Angehörige und Nachkommen von Opfern sowie für die nachfolgenden Generationen. Sie sind auch Orte der Aufklärung und helfen der Gesellschaft, wachsam und couragiert gegenüber demokratiegefährdenden Tendenzen zu sein.

Bürgerstiftung zur Gedenkstättenförderung

Damit die Erinnerung an das Geschehen lebendig bleibt und professionell vermittelt wird, bedürfen die schleswig-holsteinischen Gedenkstätten einer nachhaltigen Förderung. Die 2002 gegründete Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten hat sich dies zur Aufgabe gesetzt. Sie fördert Einrichtungen und Projekte, die sich dem Opfergedenken, der Aufklärung und Erforschung der Zeit des Nationalsozialismus widmen und entscheidet über die Vergabe der Landesmittel.

Gedenkstättenfahrten

Die Bürgerstiftung fördert auch Schulfahrten zu NS-Gedenkstätten in Schleswig-Holstein. mehr lesen

Das Bildungsministerium fördert Schulfahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten, die nicht bereits über die Förderung von Fahrtkosten durch die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) bezuschusst werden. Ist eine Schulfahrt nach den Bedingungen der BGSH förderfähig, so ist vorrangig diese Förderung in Anspruch zu nehmen. Näheres ist im Erlass "Förderung von Schulfahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten" (siehe unten) geregelt.

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