Anträge auf Förderung der laufenden Kosten für Offene Ganztagsschulen sind jährlich bis zum 30.04. an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, III 204 oder III 206 oder III 207, Postfach 7124, 24171 Kiel zu richten.
Anträge auf Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe sind jährlich bis zum 30.04. an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, III 205, Postfach 7124, 24171 Kiel zu richten.
Für Fragen zu der Richtlinie stehen Ihnen die folgenden Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung:
Ihre Ansprechpartnerinnen für die Abwicklung des Zuwendungs- und Nachweisverfahrens an Offenen Ganztagsschulen (OGTS):
- Carolin Siebken - III 204
Telefon 0431 988-5775
E-Mail:
carolin.siebken@bimi.landsh.de
OGTS und BGS in den Kreisen Dithmarschen, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, in der Hansestadt Lübeck und an Schulen in freier Trägerschaft - Jacqueline Sochart - III 206
Telefon 0431 988-2526
E-Mail:
jacqueline.sochart@bimi.landsh.de
OGTS in den Kreisen Herzogtum-Lauenburg, Nordfriesland, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Stormarn und der kreisfreien Stadt Neumünster - Meral Doris Vogt - III 207
Telefon 0431 988-2488
E-Mail:
MeralDoris.Vogt@bimi.landsh.de
OGTS in den kreisfreien Städten Flensburg und Kiel, in den Kreisen Segeberg und Steinburg
Ihre Ansprechpartnerin für die Abwicklung des Zuwendungs- und Nachweisverfahrens an Betreuungsangeboten in der Primarstufe (BGS) aller Kreise und kreisfreien Städte:
Für die Genehmigungen von Offenen Ganztagsschulen, Prüfung und Evaluierung bestehender pädagogischer Konzepte etablierter Offener Ganztagsschulen
Für die fachlich-konzeptionelle Weiterentwicklung der Ganztagsschulen