Das in Abwasserleitungen und -kanalisationen gesammelte Schmutz- und Mischwasser wird in kommunalen oder industriellen Kläranlagen behandelt.
Der Bau und der Betrieb von Kläranlagen und die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer ist in der Regel von der Wasserbehörde zu genehmigen bzw. zu erlauben.
Die Anforderungen an die Abwasserreinigung werden in der Einleitungserlaubnis festgesetzt. Dabei sind grundsätzlich die Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer einzuhalten, die in der auf der Grundlage des § 57 WHG erlassenen Abwasserverordnung als Stand der Technik beschrieben sind. Sie werden laufend fortgeschrieben, so dass Anpassungen der Erlaubnisse und unter Umständen Erweiterungen von Kläranlagen erforderlich werden.
Die Wasserbehörden können weitergehende Reinigungsanforderungen festsetzen, wenn der Schutz des Gewässers oder der Gewässeranlieger es erfordert. Hierzu sind auf die Einleitungsstellen bezogene Gewässeruntersuchungen (Immissionsbetrachtungen) hinsichtlich der einzuleitenden Wassermengen und/oder der Wasserinhaltsstoffe durchzuführen.
Weitergehende Reinigungsanforderungen können auch freiwillig vom Einleiter übernommen werden. Die Gründe hierfür liegen oft in einem besonderen Engagement im Umweltschutz, einer staatlichen Förderung der zusätzlichen Investitionen oder dem Wunsch nach einer Verminderung der Abwasserabgabe.
Stand des Ausbaus kommunaler Kläranlagen
In Schleswig-Holstein werden zurzeit 771 kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von insgesamt 5.658.000 Einwohnerwerten (EW) und 4.008.363 angeschlossenen EW betrieben (Stand 31.12.2024). Dabei weisen 174 Anlagen eine Ausbaugröße von über 2.000 EW auf.
Ausbauprogramme für Kläranlagen
Viele kommunale Kläranlagen in Schleswig-Holstein wurden im Rahmen freiwilliger Ausbauprogramme mit finanzieller Unterstützung des Landes so erweitert, dass die bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt für die Pflanzennährstoffe Phosphor und Stickstoff sowie für Schadstoffe. Insbesondere Kläranlagen mit Ausbaugrößen über 10.000 Einwohnerwerten wurden seit 1988/89 mit finanzieller Unterstützung des Landes freiwillig unter Einsatz der besten verfügbaren Technologie ausgebaut. Weitere Informationen finden Sie hier.
Spätestens mit der Massenentwicklung von Algen und dem Seehundsterben im Jahre 1988 wurde die Notwendigkeit eines umfassenden Gewässerschutzes und der Entlastung der Gewässer von Nähr- und Schadstoffeinträgen deutlich. Schleswig-Holstein hat hierzu in den oben genannten Programmen den Ausbau der kommunalen Kläranlagen unter dem Einsatz der besten verfügbaren Technologie vorangetrieben.
Gleichzeitig wurde damit das Ziel verfolgt, mittel- bis langfristig weitere kostenintensive Baumaßnahmen auf den Kläranlagen zu vermeiden. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird aus der Entwicklung der Reinigungsleistung der Kläranlagen und der in die Gewässer eingeleiteten Schadstoff- und Nährstofffrachten deutlich. Diese Stofffrachten führen zur Belastung der Gewässerökosysteme und können zur Überdüngung der Gewässer beitragen.
Energiecheck und Energieanalyse
Funktionstüchtige Abwasseranlagen sind Grundvoraussetzung für intakte Gewässer und stellen eine unverzichtbare Infrastruktureinrichtung für die Daseinsvorsorge dar. Die Abwasserbehandlung zählt zu den größten Energieverbrauchern einer Kommune, dabei bietet die Abwasserbeseitigung viele Ansatzpunkte zur Senkung des Energieverbrauchs, der Steigerung der Energieerzeugung sowie der Energieeffizienz.
Der Bund hat hierauf reagiert und fordert in § 3 Abs. 2a der Abwasserverordnung, dass Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und benutzt werden sollen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird und die bei der Abwasserbeseitigung entstehenden Energiepotenziale, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu nutzen sind.
Das Landesamt für Umwelt hat zur Durchführung eines Energiechecks und einer Energieanalyse einen Leitfaden erarbeitet, der nachfolgend heruntergeladen werden kann.
In dem Leitfaden sind neben allgemeinen Angaben zur Durchführung des Energiechecks und der Energieanalyse auch Angaben zu Fördermöglichkeiten enthalten. So bietet derzeit die Kommunalrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. In diesem Rahmen ist auch eine Förderung des Energiechecks und der Energieanalyse auf Kläranlagen denkbar.
LeitfadenzurEnergieeffizienz
Ausblick
Die in die Gewässer eingetragenen Nähr- und Schadstofffrachten werden sich nach der Umsetzung der Maßnahmenprogramme der Wasserrahmenrichtlinie nur noch unwesentlich durch eine Verbesserung der Reinigungsleistung von Kläranlagen reduzieren lassen. Insbesondere bei den großen Kläranlagen in Schleswig-Holstein wird mit der eingesetzten Behandlungstechnik mindestens der Stand der Technik erreicht.
In Einzelfällen kann durch eine Immissionsbetrachtung festgestellt werden, dass eine Kläranlage dennoch zur Verfehlung des guten ökologischen Zustands eines Gewässers beiträgt. In diesen Fällen ist eine Reduzierung der Nähr- und Schadstoffe aus der Abwassereinleitung erforderlich.
Mögliche Maßnahmen sind die technische Nachrüstung mit einer gezielten Stickstoff- und/oder Phosphor-Elimination oder der Zusammenschluss von meist kleineren Kläranlagen zu einer größeren technischen Anlage.
Auch durch die Optimierung des Anlagenbetriebs kann zu einer Verbesserung der Reinigungsleistung führen; zusätzlich kann hierbei der Energie- und Betriebsmittelverbrauch gesenkt werden. Dies verlangt weiterhin qualifiziertes und motiviertes Betriebspersonal bei gleichzeitiger Intensivierung der Einleitungs- und Anlagenüberwachung.