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Thema : Investitionen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Investitionen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Schleswig-Holstein erhält insgesamt 3,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" über das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 30.06.2026

Die Grundlagen des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität"

Der Bund stellt den Ländern einen Betrag in Höhe von insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gemäß Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes zur Verfügung und unterstützt hiermit die notwendigen Anstrengungen der Länder und Kommunen für die dauerhafte Sicherstellung ihrer Investitionstätigkeit in die öffentliche Infrastruktur. Gemäß § 2 Absatz 1 des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) erhält das Land Schleswig-Holstein rund 3,4 Milliarden Euro des Sondervermögens.

Im direkten Lebensumfeld der Schleswig-Holsteinerinnen und Holsteiner stoßen wir mit Investitionen in Bildungsstätten, in die Bahn, in Schwimmbäder, Studierendenwohnheime und Frauenhäuser ganz konkrete Verbesserungen an.

Ministerin für Finanzen Dr. Silke Schneider

Die kommunale Säule

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 17. Juni 2025 mit den Kommunalen Landesverbänden (KLV) vereinbart, 62,5 Prozent des schleswig-holsteinischen Anteils am Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ den schleswig-holsteinischen Kommunen zu überlassen - das entspricht rund 2,1 Milliarden Euro. Die Mittel dieser sogenannten kommunalen Säule erhalten die Kommunen über Einzelbudgets im Rahmen einer Förderrichtlinie. Innerhalb ihres Budgets können die Kommunen Mittel im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung beantragen. Eine Förderung ist bis zur Vollfinanzierung möglich. Für die regelkonforme Verwendung der Investitionsmittel ist die jeweilige Kommune verantwortlich.

Weiterführende Informationen zur kommunalen Säule

Grafische Darstellung der Verteilung LuKIFG-Mittel
Schleswig-Holstein erhält 3,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität". In der Landessäule (rechts) entfallen 422 Millionen Euro auf die kommunale Infrastruktur und 865 Millionen Euro auf die Landesinfrastruktur.

Die Landessäule

Als sogenannte Landessäule verbleiben 37,5 Prozent beziehungsweise rund 1,3 Milliarden Euro. Diese wird die Landesregierung für zusätzliche Infrastrukturprojekte einsetzen. Als zusätzlich gilt eine Investition in Schleswig-Holstein, wenn sie bislang nicht oder nur zum Teil mit Mitteln in der Finanzplanung hinterlegt ist.

Logo der Kampagne Hier investiert Deutschland
Das Logo "Hier investiert Deutschland", das die Finanzierung von Projekten aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz kennzeichnet.

Weiterführende Informationen zur Landessäule

Um kurzfristige Modernisierungsimpulse und langfristige Standortvorteile für Schleswig-Holstein zu schaffen, plant die Landesregierung, die Mittel des Bundes-Sondervermögens im Rahmen eines Investitionsprogramms bis 2030 innerhalb der kommenden fünf Jahre zu verwenden.

Mit dem Haushalt für das Jahr 2026 sind für den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie für erste Maßnahmen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung, soziale Infrastruktur und Bevölkerungsschutz Mittel mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 130,4 Millionen Euro in den Ressortkapiteln des Einzelplans 16 (InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein oder IMPULS 2040) veranschlagt.

Ob die Mittel direkt investiert oder beispielsweise in Form einer Zuwendung bereitgestellt werden, hängt vom jeweiligen Investitionsbereich ab und wird vom fachlich zuständigen Ministerium entschieden. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2026 wurden erste Mittel in Höhe von 278,9 Millionen Euro für die kommunale Säule veranschlagt.

Bericht des Landes an BMF zur Durchführung des LuKIFG

Investitionen der Länder

Themenseite SVIK des BMF

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

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