Erreger und Verbreitung
Humane Papillomviren (HPV) sind DNA-Viren, die Zellen der Haut und Schleimhäute befallen und anhaltende Infektionen verursachen können. Über 100 Typen sind bekannt. Einige dieser Viren (Niedrigrisiko-Typen) sind für die Bildung von gutartigen Feigwarzen (Papillomen) an den Genitalien verantwortlich, andere Typen (Hochrisiko-Typen) können Krebsvorstufen bis hin zu Krebs verursachen. Hochrisiko-Typen wie z.B. HPV16 und HPV18 sind maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom), Peniskrebs, Analkrebs und Krebs im Mund-Rachenraum beteiligt.
Übertragung
Eine Infektion mit HPV-Typen, die u.a. genitale Erkrankungen wie Feigwarzen, Gebärmutterhalskrebs oder Analkrebs auslösen, erfolgt in den meisten Fällen bei Sexualkontakten. Dabei kann der direkte Kontakt mit infizierten Körperregionen (Haut, Schleimhaut) beim Sex zu einer Infektion führen.
Symptome und Komplikationen
Von einer HPV-Infektion können Frauen und Männer betroffen sein. Da eine Infektion in der Regel zunächst keine Beschwerden verursacht, merken die meisten Menschen nichts von der Ansteckung.
Feigwarzen
Als Folge einer Infektion mit Niedrigrisiko-Typen können sich nach einer Inkubationszeit von einigen Wochen bis Monaten Genitalwarzen (Kondylome) bilden. Sie können bei Frauen und Männern an den äußeren Geschlechtsorganen sowie im Analbereich auftreten. Darüber hinaus können bei Frauen auch die Scheide und der Gebärmutterhalsbereich betroffen sein.
Krebsvorstufen und Krebserkrankungen
Besteht eine Infektion mit Hochrisiko-Typen über einen längeren Zeitraum, können sich ausgeprägte Zellveränderungen und Krebsvorstufen am Gebärmutterhals (Cervicale Intraepitheliale Neoplasien, CIN) sowie auch Krebs entwickeln, falls keine rechtzeitige Behandlung erfolgt. Die HPV-assoziierten Krebsarten bei Männern sind Penis- und Analkrebs sowie Krebserkrankungen der Mundhöhle und des Rachens.
Impfstoff und Impfschema
HPV-Impfstoffe schützen gegen bestimmte Typen (Hochrisiko-Typen) der sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), die u.a. Krebsvorstufen und Krebserkrankungen am Gebärmutterhals, am Penis und im Analbereich hervorrufen können. Daneben ist ein Schutz gegen bestimmte Erreger von Genitalwarzen (Niedrigrisiko-Typen) möglich.
Die Impfung ist vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchzuführen.
Impfung im Alter von 9 bis 13 bzw. 14 Jahren
Im Alter von 9 bis 13 bzw. 14 Jahren (je nach Impfstoff) sind für den Aufbau des Impfschutzes zwei Impfungen erforderlich, wenn der empfohlene Abstand zwischen den beiden Impfungen eingehalten wird. Die zweite Impfung erfolgt mindestens fünf oder sechs Monate (je nach Impfstoff) nach der ersten. Der Abstand sollte 13 Monate nicht überschreiten.
Impfung ab einem Alter von 14 bzw. 15 Jahren
Ab einem Alter von 14 bzw. 15 Jahren (je nach Impfstoff) wird dreimal gegen HPV geimpft. Abhängig vom Impfstoff wird die zweite Impfung einen bis zweieinhalb Monate nach der ersten Impfung gegeben. Die letzte Impfung erfolgt in der Regel sechs Monate (je nach Impfstoff frühestens drei Monate) nach der ersten Impfung. Die drei Impfungen sollten möglichst innerhalb eines Jahres verabreicht werden.
Bei Nachholimpfungen oder der Vervollständigung einer Impfserie bei Mädchen und Jungen ab 14 Jahren bzw. ab 15 Jahren (je nach Impfstoff) oder bei einem Impfabstand von weniger als 6 Monaten zwischen der 1. und 2. Impfung ist eine 3. Impfdosis erforderlich.
Ob eine Auffrischimpfung erforderlich ist, ist derzeit noch nicht bekannt.
Impfempfehlung
Die Impfung gegen HPV wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen. Spätestens bis zum Ende des 18. Lebensjahrs (d.h. bis zu dem Tag vor dem 18. Geburtstag) sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die vollständige Impfserie sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die Kosten für die HPV-Impfung werden bei 9- bis 17-jährigen Mädchen und Jungen von den Krankenkassen übernommen.
Über die STIKO-Empfehlung hinaus und unter Berücksichtigung der Fachinformationen kann eine HPV-Impfung bei jungen Frauen und jungen Männern noch bis zu einem Alter von 26 Jahren sinnvoll sein. Hierzu berät Sie Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt, Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder Ihr Gesundheitsamt. Fragen zur Kostenübernahme der Impfung bei über 18-Jährigen beantwortet Ihre Krankenkasse.
Quelle: www.rki.de ( STIKO ), Epidemiologisches Bulletin, Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein, Fachinformationen der Impfstoffe, www.impfen-info.de
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