Navigation und Service

Thema : Impfen schützt

Impfempfehlungen für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, -unterkünften und anderen Berufsfeldern

Impfempfehlungen für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, -unterkünften und anderen Berufsfeldern

Menschen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (z.B. Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Lehrer/innen, Sozialpädagoginnen/en) benötigen einen besonders umfangreichen Impfschutz. Zum einen, um sich selbst vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen, zum anderen, um zu betreuende Kinder und Jugendliche zu schützen.

Auch in bestimmten anderen Berufsgruppen besteht ein höheres Gefährdungspotential gegenüber Infektionen. Daher werden einzelne Impfempfehlungen u.a. auch explizit für Personal in Asylbewerberheimen oder Behinderteneinrichtungen, in Gefängnissen sowie für Polizisten und Forstpersonal ausgesprochen. Zudem gelten erweiterte Empfehlungen zum Impfschutz auch für Berufsgruppen mit Abwasserkontakt, mit Kontakt zu Geflügel oder in bestimmten metallverarbeitenden Berufen.

Seit dem 1.3.2020 gilt das Masernschutzgesetz mit Regelungen zur Nachweispflicht über einen Masernschutz gemäß § 20 Absatz 8 IfSG. Für Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind, besteht eine Nachweispflicht über 2 Impfungen oder über eine Immunität gegen Masern:

  • in Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG) oder in der Kindertagespflege
  • in Gemeinschaftsunterkünften zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen (gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG)

Grundsätzlich gilt:
Alle Personen sollten über einen ausreichenden Impfschutz durch die Standardimpfungen verfügen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) uneingeschränkt empfohlen werden!
Bei fehlendem bzw. nicht ausreichendem Impfschutz sollten die noch fehlenden Impfungen nachgeholt werden.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2024

Darüber hinaus sind folgende von der STIKO empfohlenen Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos wegen einer Beschäftigung in Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie anderen Berufsfeldern wichtig:

Bunte Hand- und Fußabdrücke von Kindern auf weißem Papier
Gut geschützt in Kita & Co.

Übersicht der Impfempfehlungen

Personal in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Pertussis (Keuchhusten):

sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollte Personal in Gemeinschaftseinrichtungen eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Die Impfung erfolgt i.d.R. als Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (TdPa) und ggfs. Poliomyelitis (TdPa-IPV); bei fehlender Grundimmunisierung oder bei Personen mit fehlendem Impfnachweis sind drei Impfungen empfohlen

Masern, Mumps & Röteln (MMR):

zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff für nach 1970 geborene Personen mit unklarem, unvollständigem oder fehlendem Impfschutz, die ein beruflich bedingt erhöhtes Erkrankungsrisiko tragen oder infektionsgefährdete Menschen wie Immungeschwächte und Säuglinge, die selbst (noch) nicht geimpft werden können, betreuen. Dies gilt z.B. für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen für Säuglinge, Kinder oder Jugendliche oder Ausbildungseinrichtungen für Jugendliche und junge Erwachsene

Grippe (Influenza):

jährliche Impfung im Herbst für Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung oder bei Kontakt mit infektionsgefährdeten Personen, z.B. Angestellte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können

Windpocken (Varizellen):

bei unklarem Impfstatus bzw. wenn keine spezifischen Antikörper nachweisbar sind: zweimalige Impfung bei Beschäftigung in Gemeinschaftseinrichtungen

Hepatitis A:

Grundimmunisierung und Auffrischimpfung aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z.B. bei einer Tätigkeit in Kindertagesstätten, Kinderheimen

Personal in Gemeinschaftsunterkünften und in Einrichtungen für Asylsuchende (auch Ehrenamtliche)

Alle Asylhelferinnen und -helfer sollten vor Beginn ihrer Tätigkeit ihren Impfschutz auffrischen bzw. vervollständigen. Grundsätzlich gilt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - auch ehrenamtliche Helfer - sollten die Standardimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten haben. Weiterhin ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu beachten.

Wie von der STIKO empfohlen, sollten alle erwachsenen Personen unabhängig von der Tätigkeit in einer Einrichtung für Asylsuchende einen Impfschutz gegen folgende Erkrankungen vorweisen:

  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Kinderlähmung (Polio)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Masern, Mumps, Röteln (für nach 1970 Geborene)
  • Varizellen (Windpocken)
  • Influenza (für Personen ab 60 Jahre; in der Saison)

Ferner empfiehlt die STIKO die folgenden Impfungen bei beruflicher Indikation, die für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (inkl. beispielsweise ehrenamtliche Helferinnen und Helfer) in den Einrichtungen gegeben ist:

Hepatitis A:

Grundimmunisierung und Auffrischimpfung aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos (d.h. Kontakt mit Blut oder Stuhl)

Hepatitis B:

Grundimmunisierung aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos (d.h. Kontakt mit Blut oder Stuhl), ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Expositionsrisiko

Polio:

eine Auffrischimpfung, wenn die letzte Polio-Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt, einzeln oder als Kombinationsimpfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Pertussis, Fehlende Impfungen werden mit inaktivierter Polio-Vakzine (IPV) nachgeholt)

Influenza (in der Saison)

Empfohlene Impfungen für weitere Berufsgruppen

Masern, Mumps & Röteln (MMR):

zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff für nach 1970 geborene Personen mit unklarem, unvollständigem oder fehlendem Impfschutz, die ein beruflich bedingt erhöhtes Erkrankungsrisiko tragen. Dies gilt für Beschäftigte in,

  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Windpocken (Varizellen):

bei unklarem Impfstatus bzw. wenn keine spezifischen Antikörper nachweisbar sind: zweimalige Impfung bei Beschäftigung in,

  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Hepatitis A:

Grundimmunisierung und Auffrischimpfung aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos (d.h. Kontakt mit Stuhl oder Körperflüssigkeiten), z.B. bei
einer

  • Tätigkeit in Behinderteneinrichtungen, psychiatrischen und Fürsorgeeinrichtungen (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal sowie Auszubildende und Studenten o. Ä.) sowie für
  • Kanalisations- und Klärwerksarbeiter mit Abwasserkontakt

Hepatitis B:

Grundimmunisierung aufgrund eines erhöhten beruflichen Expositionsrisikos (d.h. Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten), ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Expositionsrisiko, für

  • Polizisten
  • Personal in Behinderteneinrichtungen
  • Personal in Einrichtungen, in denen vermehrt Hepatitis-B-Träger leben einschließlich Auszubildende (z.B. in Gefängnissen, Aussiedlerheimen), ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Expositionsrisiko

FSME:

Impfung für Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind, wie z.B. Forstarbeiter in FSME-Risikogebieten

Tollwut:

Impfung für alle Personen mit einem erhöhten beruflich bedingten Risiko, wie z.B.

  • Personen mit Kontakt zu Fledermäusen oder zu Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtollwut; für Personen mit fortbestehendem Berufsrisiko ist eine regelmäßige Auffrischimpfung empfohlen

Pneumokokken:

Impfung und regelmäßige Auffrischimpfung für alle Personen mit beruflichen Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen, solange die Exposition andauert

Influenza:

Jährliche Impfung im Herbst für Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

Weitere Informationen

Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. für die beruflich indizierten Impfungen vom Arbeitgeber übernommen. Weitere Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen beantwortet Ihre Krankenkasse. Zum Impfschutz berät Sie Ihre Betriebsärztin bzw. Ihr Betriebsarzt.

Quellen: www.rki.de, Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon