Ziel der Förderung:
Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der oberirdischen Gewässer durch Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung, z.B. durch die Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung/Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit, Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen, Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und Maßnahmen zur Wiedervernässung von Niedermooren.
Was wird gefördert:
Gefördert werden Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung nach Ziffer 3.1.1 und 3.1.3 der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein auf Wasserkörperebene (Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km² und Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha), die Teil der Maßnahmenprogramme im geltenden Bewirtschaftungszeitraum zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geworden sind oder mit denen in gleicher Weise die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden können, wenn sie von der WRRL-Arbeitsgruppe im Bearbeitungsgebiet befürwortet wurden und das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz Natur und Umwelt (MEKUN) der Förderung zugestimmt hat.
Weitere Hinweise zur Förderung:
Einzelheiten zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren können der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23) entnommen, im MEKUN angefragt oder hier eingesehen werden.
Ergänzende Informationen zum Download:
Antragsformulare:
Zuwendungsantrag für Förderung von Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung
Zuwendungsantrag für die Förderung des Projektmanagements
Anlagen des Zuwendungsbescheides für die Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung:
Empfangsbekenntnis mit Erklärung über den Rechtsbehelfsverzicht
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu § 44 LHO
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) zu § 44 LHO
Vordruck für den Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung
Vordruck für den Verwendungsnachweis mit zahlenmäßigem Nachweis
Informationsblatt zur Publizität
Merkblatt zur Vergabe
Mustervergabevermerk
Vergabe Muster-Bewertungsmatrix
Hinweisblatt zur Aktenführung
Unterrichtung der Begünstigten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) – Transparenz
Selbsterklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23)
Anlagen und Bestandteile des Zuwendungsbescheides für Förderung des Projektmanagements:
Anlagen:
Empfangsbekenntnis mit Erklärung über den Rechtsbehelfsverzicht
Muster Zeit- und Aufgabenplan
Bestandteile:
Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23)
Erläuterungen zur Finanzierung des Projektmanagements vom 17.01.2024
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu § 44 LHO
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) zu § 44 LHO
Auskunft erteilen:
Sarah-Katrin Kansy (V 4010)
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,
Umwelt und Natur des Landes
Schleswig-Holstein (MEKUN)
Telefon: 0431/988-7257
Fax: 0431/988-615-7257
E-Mail:
sarah-katrin.kansy@mekun.landsh.de
Torsten Boysen (V 445) – Fachverantwortlicher
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,
Umwelt und Natur des Landes
Schleswig-Holstein (MEKUN)
Telefon: 0431/988-7156
Fax: 0431/988-615-7156
E-Mail:
torsten.boysen@mekun.landsh.de