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Thema : Lärmschutz

Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee

Auch für den Erlass einer Landesverordnung zur Festsetzung des auf schleswig-holsteinischem Gebiet liegenden Teils des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee ist die Landesregierung Schleswig-Holstein zuständig.

Letzte Aktualisierung: 27.04.2015

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