Die Nationale Kontaktstelle berät in Fragen rund um das Interreg-Ostseeraumprogramm und unterstützt Interessierte und Antragsteller bei der Projektentwicklung und bei der Suche nach Partnern aus dem Ostseeraum. Darüber hinaus werden Projektpartner bei der Kommunikation ihrer Ergebnisse unterstützt. Aktuelle Förderaufrufe, Beratungsangebote und Programmneuigkeiten finden sie auf dieser Internetseite.
Die Kontaktstelle betreut den gesamten deutschen Programmraum, einschließlich der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen (ArL Lüneburg), Bremen und Schleswig-Holstein.
Die Informationen, die von der Nationalen Kontaktstelle bereitgestellt werden, ersetzen nicht die englischsprachigen Originale, die auf der offiziellen Internetseite des Programmsekretariats bereitgestellt werden.
Wenn Sie Neuigkeiten z. B. zu aktuellen Förderaufrufen aus dem INTERREG-Ostseeprogramm erhalten möchten, melden Sie sich per E-Mail zum Newsletter an: kontaktstelle-bsr@mllev.landsh.de
Kleinprojekte: Informationsangebote zur Projektentwicklung
Das Programmsekretariat bietet im September noch einmal die Möglichkeit, an Webinaren zur Projektentwicklung für die Kleinprojekte teilzunehmen. Relevant ist dies für Akteure, die im Juni 2025 eine Projektidee eingereicht haben und planen bis 8. Oktober 2025 einen Vollantrag zu stellen.
Die Webinare sind in englischer Sprache und sind eine Wiederholung der Termine im Juni. Interessierte können sich unter den Links direkt beim Programmsekretariat anmelden.
Plattformprojekte gehen in die zweite Runde
Anlässlich der Programmkonferenz in Finnland, hat das Programmsekretariat den zweiten Förderaufruf für Plattformprojekte geöffnet.
Mit den Plattformprojekten sollen die Lösungen und Ergebnisse laufender oder abgeschlossener Projekte gebündelt und weiterkommuniziert werden. Projektakteure können sich innerhalb des Ostseeraumprogrammes, aber auch mit anderen EU-geförderten Projekten, zusammenschließen und diese Möglichkeit nutzen, um ihre Ergebnisse zu teilen und weiteren Stakeholdern nahe zu bringen.
Das Project Idea Form muss bis 30. September 2025 abgegeben werden. Die Deadline für den Vollantrag ist der 20. November 2025. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Sekretariates.
Webinar: Kleinprojekte eröffnen Chancen – gerade für Neulinge
Kurze Einführung in das Ostseeraumprogramm und die „Kleinprojekte“
Die Ostseeregion aktiv mitgestalten? Gemeinsame Lösungen erarbeiten für die Herausforderungen unserer Zeit? Dieser Call richtet sich insbesondere an Programm-Neulinge mit Projektideen, welche die Entwicklung von strukturschwachen, kleineren oder ländlichen Orten vorantreiben wollen. Diese könnten zum Beispiel den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen verbessern; helfen, den Katastrophenschutz zu bewältigen; oder die Lebensqualität und Resilienz in der Region stärken.
Die Kleinprojekte sind extra für Neulinge gestrickt. Sie haben ein kleineres Budget (max. 500.000 €) bei einer Laufzeit von zwei Jahren und einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand im Vergleich zu den "großen" Kernprojekten.
Im Rahmen des kurzen Webinars für deutsche Partner (und besonders solche, die es noch werden wollen) klären wir gemeinsam mit Mitarbeitenden des Programmsekretariates über das Antragsverfahren und den Fokus des aktuellen Förderaufrufes auf. Sie bekommen Tipps für den erfolgreichen Projektantrag und haben ausreichend Zeit, Ihre Fragen zu stellen. Das Webinar findet in deutscher Sprache statt.
Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits Fragen haben, teilen Sie uns diese gerne schon bei der Anmeldung mit.
Neuer Förderaufruf für Kleinprojekte
Vom 25. März bis 8. Oktober 2025 ist es wieder möglich, sich auf ein Kleinprojekt im Interreg-Ostseeraumprogramm zu bewerben. Voraussetzung für einen Vollantrag ist die Einreichung einer Projektskizze bis zum 5. Juni 2025.
Das Programmsekretariat bietet folgende Unterstützungsformate in englischer Sprache an.
10./11. Juni 2025 Webinar zum Kleinprojekten (Projektaufbau und Finanzen)
10./11. September 2025 Frage-Antwort-Runde
Ein deutschsprachiges Webinar wird zeitnah auf dieser Webseite bekannt gegeben.
Alle relevanten Informationen entnehmen Sie der offiziellen Ankündigung auf der Webseite desProgrammsekretariats.
Am 4. und 5. März hat der internationale Begleitausschuss des Programmes insgesamt acht Projektplattformen genehmigt, die in den kommenden Monaten ihre Arbeit aufnehmen werden.
Projektplattformen gehören zu den sogenannten „operations of strategic importance“. Hier vernetzen sich Projekte über ihre Laufzeit hinaus miteinander und arbeiten an der Verstetigung Weitervermarktung ihrer Ergebnisse. Damit sind sie das zentrale Kapitalisierungstool des Programms.
Die Förderquote der EU beträgt im Ostseeprogramm 80 % für Projektpartner aus Deutschland. Die restlichen 20 % der Ausgaben sind demnach von den Projektpartnern selbst zu tragen. Die EU fördert im Rahmen von INTERREG--Europäische territoriale Zusammenarbeit B Personal- und Reisekosten, Kosten für Veranstaltungen und die Erstellung von Materialien sowie Gutachten und (in begrenztem Umfang) Investitionen.
Im Ostseeraum müssen sich mindestens drei Partner aus mindestens drei verschiedenen Ländern für normalerweise etwa drei Jahre in einem Projekt zusammenfinden. Üblich ist eine Partnerstruktur von sieben oder mehr Institutionen. Ein "Lead Partner" (Antragsteller) übernimmt dabei jeweils die Federführung.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, kleinere Projekte zu beantragen, die ein finanzielles Volumen von bis zu 500.000 EUR haben, bis zu zwei Jahre dauern können und mit weniger Bürokratie verbunden sind.
Ein Projektantrag hat dann gute Chancen, genehmigt zu werden, wenn nicht nur eines der oben genannten Themen adressiert wird, sondern wenn es gelingt darzustellen, wie die Projektergebnisse dazu beitragen können, ganz spezifische Probleme der Ostseeregion in einem transnationalen Kontext zu lösen.
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