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Thema : EU-Förderprogramm Interreg

Nationale Kontaktstelle für das Interreg Ostseeraumprogramm

Beratung und Informationen

Letzte Aktualisierung: 15.08.2025

Kontakt

Johanna Kamin
Referat 41
Ostseeangelegenheiten
johanna.kamin@mllev.landsh.de
Tel: 0431 988 9931


Kontakt

Maike Friedenberg
Vorsitzende des Deutschen Ausschusses und Mitglied im transnationalen Begleitausschuss (Monitoring Committee)
maike.friedenberg@mllev.landsh.de
Tel.: 0431 988 2120


Kontakt

Susanne Grahl
Geschäftsstelle
susanne.grahl@mllev.landsh.de
Tel.: 0431 988 2131

Die Nationale Kontaktstelle berät in Fragen rund um das Interreg-Ostseeraumprogramm und unterstützt Interessierte und Antragsteller bei der Projektentwicklung und bei der Suche nach Partnern aus dem Ostseeraum. Darüber hinaus werden Projektpartner bei der Kommunikation ihrer Ergebnisse unterstützt. Aktuelle Förderaufrufe, Beratungsangebote und Programmneuigkeiten finden sie auf dieser Internetseite.


Die Kontaktstelle betreut den gesamten deutschen Programmraum, einschließlich der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen (ArL Lüneburg), Bremen und Schleswig-Holstein.


Die Informationen, die von der Nationalen Kontaktstelle bereitgestellt werden, ersetzen nicht die englischsprachigen Originale, die auf der offiziellen Internetseite des Programmsekretariats  bereitgestellt werden.

Wenn Sie Neuigkeiten z. B. zu aktuellen Förderaufrufen aus dem INTERREG-Ostseeprogramm erhalten möchten, melden Sie sich per E-Mail zum Newsletter an: kontaktstelle-bsr@mllev.landsh.de

Zur offiziellen Programmwebseite

Aktuelle Informationen

EUSBSR Annual Forum 12. bis 13. Mai 2026 in Tallinn "breakout sessions"

Das Jahresforum der EU-Ostseestrategie findet am 12. und 13. Mai 2026 in Tallinn, Estland statt. Die Anmeldung ist zwar noch nicht möglich, aber es gibt einen Aufruf für die Gestaltung von "breakout sessions".

Die Bewerbungen können bis zum 2. Februar eingereicht werden.

Zu folgenden Themen können Sessions angeboten werden: 

  1. Sicherheit und geopolitischer Druck
  2. Demografischer Wandel und regionale Wettbewerbsfähigkeit
  3. Klimawandel und Umweltzerstörung in der Ostsee
  4. Governance, Kooperation und Umsetzungslücken

Bewertungsphase für Kleinprojekte und Plattformprojekte

Im Herbst 2025 sind 100 Kleinprojekt-Anträge und 14 Plattformprojekt-Anträge beim Programmsekretariat eingegangen. Diese werden aktuell geprüft und bewertet. Die Entscheidung über die Förderung wird der internationale Begleitausschuss im März 2026 treffen. Bis dahin heißt es: Daumen drücken!

Das war die Programmkonferenz 2025

300 Programm-Interessierte haben sich vom 20.-22. Mai in Tampere, Finnland getroffen und die Magie von Interreg zu spüren bekommen. 
Ausführlicher Bericht zur Konferenz (in englischer Sprache).

Acht Plattformprojekte genehmigt

Am 4. und 5. März hat der internationale Begleitausschuss des Programmes insgesamt acht Projektplattformen genehmigt, die in den kommenden Monaten ihre Arbeit aufnehmen werden.
Projektplattformen gehören zu den sogenannten „operations of strategic importance“. Hier vernetzen sich Projekte über ihre Laufzeit hinaus miteinander und arbeiten an der Verstetigung Weitervermarktung ihrer Ergebnisse. Damit sind sie das zentrale Kapitalisierungstool des Programms.

Auf der Suche nach Projektpartnern im Ostseeraum?

Interreg Baltic Sea Region Matchmaking-Plattform:

matchmaking.interreg-baltic.eu/landingpage/

Förderung für große und kleine Projekte

Die Förderquote der EU beträgt im Ostseeprogramm 80 % für Projektpartner aus Deutschland. Die restlichen 20 % der Ausgaben sind demnach von den Projektpartnern selbst zu tragen. Die EU fördert im Rahmen von INTERREG--Europäische territoriale Zusammenarbeit B Personal- und Reisekosten, Kosten für Veranstaltungen und die Erstellung von Materialien sowie Gutachten und (in begrenztem Umfang) Investitionen.
Im Ostseeraum müssen sich mindestens drei Partner aus mindestens drei verschiedenen Ländern für normalerweise etwa drei Jahre in einem Projekt zusammenfinden. Üblich ist eine Partnerstruktur von sieben oder mehr Institutionen. Ein "Lead Partner" (Antragsteller) übernimmt dabei jeweils die Federführung.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, kleinere Projekte zu beantragen, die ein finanzielles Volumen von bis zu 500.000 EUR haben, bis zu zwei Jahre dauern können und mit weniger Bürokratie verbunden sind.

Ein Projektantrag hat dann gute Chancen, genehmigt zu werden, wenn nicht nur eines der oben genannten Themen adressiert wird, sondern wenn es gelingt darzustellen, wie die Projektergebnisse dazu beitragen können, ganz spezifische Probleme der Ostseeregion in einem transnationalen Kontext zu lösen.

Karte des Programmraums der Interreg Baltic Sea Region.
Der Programmraum

Diese Themen fördert das Ostseeraumprogramm

Innovative Gesellschaften

  • Resiliente Volkswirtschaften und Gesellschaften
  • Öffentliche Dienstleistungen, die flexibel auf aktuelle Anforderungen reagieren können

Intelligente Wassernutzung

  • Nachhaltige Wasserwirtschaft
  • „Blaue“ Wirtschaft

Klimaneutrale Gesellschaften

  • Kreislaufwirtschaft
  • Energiewende
  • Intelligente Lösungen für grüne Mobilität

Unterstützung der EU-Ostseestrategie

  • Plattformprojekte
  • Koordination der makroregionalen Zusammenarbeit

Förderfähige Partner

Das INTERREG--Europäische territoriale Zusammenarbeit-Ostseeprogramm richtet sich an öffentliche und private Akteure.

Förderfähige Partner im Ostseeraum können z.B. sein:

  • Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
  • (Öffentliche) Dienstleister
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Kammern, Vereine und Verbände
  • Organisationen der Wirtschaftsförderung
  • Unternehmen
  • Nichtregierungsorganisationen.

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