Öffentliche Stellenausschreibung
Bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein – Fachinspektion für Aus- und Fortbildung – ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz
als Fahrlehrer/in (m/w/d)
des Fachbereiches VII – Einsatzmanagement/Fachgruppe Fahrschule –
in Vollzeit befristet bis zum 31. Dezember 2030 am Dienstort Eutin zu besetzen.
Über uns
Die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein (PD AFB) ist eine untere Landesbehörde mit Sitz in der ostholsteinischen Kreisstadt Eutin.
Die PD AFB ist zuständig für die Nachwuchsgewinnung sowie für die Einstellung von Nachwuchskräften in den Dienst der Landespolizei. Darüber hinaus gewährleistet die Behörde als Hauptaufgabe die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Landespolizei Schleswig-Holstein, soweit diese nicht bei rechtlich selbständigen Bildungseinrichtungen ausgebildet werden.
Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt bildet die Bereitschaftspolizei, die nach dem Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein eine Führungsgruppe, drei Einsatzhundertschaften, eine Technische Einsatzeinheit und eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit umfasst. Sie unterstützt mit ihren Einheiten und speziellen vom Bund gelieferten Führungs- und Einsatzmitteln bei Bedarf nicht nur den polizeilichen Einzeldienst des Landes, sondern auch bei besonderen Einsatzlagen auf Anforderung bundesweit.
Ihre Aufgaben
- Vermittlung theoretischer und praktischer Ausbildungsinhalte, die zum Erwerb von Fahrerlaubnissen der Klasse A, B/BE, C/CE erforderlich sind
- Fahr- und Sicherheitstraining (Instruktorentätigkeit im Rahmen des landesweiten polizeilichen Fahr- und Sicherheitstrainings)
- Anpassung der Lehrinhalte an Veränderungen und Fortentwicklungen in rechtlichen und technischen Gegebenheiten
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Lehr- und Ausbildungsplänen für Seminare
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz sind:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine abgeschlossene Weiterbildung zum Fahrlehrer/zur Fahrlehrerin
- gültige Fahrlehrerlaubnis der Klasse A, B/BE, C/CE
- Bereitschaft zur Erlangung einer dienstlichen Fahrerlaubnis
- ausgeprägte Teamfähigkeit und Freude an der konstruktiven Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen
- Kommunikationsfähigkeit und Serviceorientierung (z. B. verständliches und sachgerechtes Vermitteln von Unterrichtsinhalten, sicheres und souveränes Auftreten in der Unterrichtssituation)
Zudem wäre wünschenswert:
- Bereitschaft zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis Klasse D (falls nicht vorhanden)
- Anwenderkenntnisse im Bereich Libre-Office
- Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z. B. Bereitschaft zum ausdauernden und engagierten Unterrichten auch schwieriger oder weniger leistungsstarker Fahrschüler/innen)
- Verantwortungsbewusstsein und –bereitschaft (z. B. sorgfältiges Einschätzen der Fahrkenntnisse und Fähigkeiten von Fahrschülern, um Unfälle während der Fahrstunden zu vermeiden)
- selbständige Arbeitsweise, Sorgfalt und Umsicht (z. B. eigenständiges Organisieren von Prüfungsterminen mit den zuständigen Stellen, Achten auf die eigene Verkehrssicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer während der Fahrstunden)
Wir bieten Ihnen
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine Anbindung an den ÖPNV sowie ein attraktives Jobticket
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Behinderung des Bewegungsapparates sowie der Sinnesorgane wie z. B. Ohr, Mund, Augen, sofern diese nicht mit Hilfsmitteln ausgeglichen werden können, eine Verwendung auf diesem Arbeitsplatz ausschließen.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
27. März 2026
an das
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
- Sachgebiet 314 -
Kennwort: 21-2026 PD AFB FB VII – Fahrlehrer -
Mühlenweg 166
24116 Kiel
gerne in elektronischer Form an kiel.lpa3144@polizei.landsh.de. Dabei sollte die Größe der Datei 2 MB nicht überschreiten. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien und weisen darauf hin, dass keine Rücksendung erfolgt. Wir verzichten ausdrücklich auf die Vorlage von Lichtbildern.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin Frau Martina Rüsing unter der Tel.-Nr.: 0431 – 160-63144 oder per Email kiel.lpa3144@polizei.landsh.de gern zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und der damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Leiter der Fachgruppe Fahrschule Herrn Kai Wrage unter der Tel.-Nr.: 04521 – 81-31790 oder per Email kai.wrage@polizei.landsh.de.
Es besteht die Möglichkeit, den Arbeitsplatz nach vorheriger Terminabsprache vor den Auswahlgesprächen zu besichtigen.
Letzte Aktualisierung am: 06.03.2026