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Finanzamt für
Zentrale Prüfungsdienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Steuerfahndungsprüferin / Steuerfahndungsprüfer (m/w/d) im Sachgebiet für Strafs., Fahndung und Steueraufsicht (SFS) i.d. Außenstelle Lübeck (A 11)

Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 09.01.2026 Besetzung zum: nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigungsverhältnis: Beamter, Arbeitnehmer Laufbahngruppe: 1. Einstiegsamt (der 2. Laufbahngruppe) Entgelt: TV-L E 9b - TV-L E 11 Besoldung: A9g - A11 Teilzeit/Vollzeit: beidesmöglich Wochenarbeitszeit Bea.: 41.0 Wochenarbeitszeit TB.: 38.7 Beschäftigungsdauer: unbefristet Einsatzort: Hopfenstraße,
24114 Kiel

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste

Interne Stellenausschreibung

Nur für Landesbedienstete und Menschen mit Behinderung
 

Im Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Dienstposten

einer Steuerfahndungsprüferin/eines Steuerfahndungsprüfers der LG 2.1 (m/w/d) im Sachgebiet für Strafsachen, Fahndung und Steueraufsicht (SFS)
in der Außenstelle Lübeck (A 11)

auf Dauer in Voll- oder Teilzeit neu zu besetzen.

 

Über uns

Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ist mit seinen ca. 290 Bediensteten für die Steuerfahndung, Bearbeitung von Steuerordnungswidrigkeiten/ Steuerstraftaten sowie bei der Groß-und Konzernbetriebsprüfung für die Besteuerung von Großbetrieben und Konzernen in ganz Schleswig-Holstein zuständig

Ihre Aufgaben

  • Überprüfung der Eingänge auf Zuständigkeit, Anfangsverdacht, Verfolgungshindernisse
  • Ermitteln nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO
  • Ermitteln wegen Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten einschl. der Besteuerungsgrundlagen für alle Steuerarten (§ 208 Abs. 1 S.1 Nrn. 1 und 2 AO)
  • Beschaffen und Sicherstellen von Beweismitteln, z.B. durch Durchsuchungen, Beschlagnahmen sowie Vernehmungen und deren Auswertung unter Anwendung steuerlicher, strafrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse mit EDV-Einsatz
  • Erstellen steuerlicher und strafrechtlicher Berichte
  • Verfahrensbegleitende Maßnahmen, z.B. Gerichtstermine, Stellungnahmen in Rechtsbehelfsverfahren, Sicherung von Steueransprüchen
  • Außenprüfungen nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO von Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben einschl.
    • Prüfungsvorbereitung (Feststellen der Prüfungsrelevanz, der Prüfungsschwerpunkte und auszusparender Prüffelder, Prüfungstätigkeit unter Beachtung der Grundsätze zur Rationalisierung der Betriebsprüfung, Besprechungen und Schlussbesprechungen, Erstellen der Bp-Berichte, Auswerten der Bp-Berichte im Rahmen der veranlagenden Betriebsprüfung, Bearbeiten der Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide aufgrund der Außenprüfung
  • Durchführen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO einschl.
    • Prüfungsvorbereitung, Prüfungstätigkeit und Fertigen von Kontrollmaterial, Auskunftsersuchen an das Bundesamt für Finanzen sowie Unterrichtung der zuständigen Stelle bei Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, evtl. Einleitung eines Strafverfahrens, Besprechungen und Schlussbesprechungen, Fertigen des Prüfungsberichts

 

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • Abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte
  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
  • Abgeleistete Probezeit
  • Kompetenz zur Mitgestaltung von Veränderungen
  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
  • Bewältigung der übertragenen Aufgaben
  • Anwendung vorhandenen Fachwissens

 

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • individuelle Personalentwicklung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Ihre Bewerbung und eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte richten Sie bitte bis zum

09. Januar 2026

an die Amtsleitung des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste, Herrn Pohl, Hopfenstraße 2a, 24114 Kiel (gerne auch in elektronischer Form an Hauke.Pohl@fa-zpd.landsh.de).

Bei Fragen zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Herr Olaf Walter (olaf.walter@fa-zpd.landsh.de oder Telefon 0431/55062-1210), gern zur Verfügung.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen unter https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/datenschutzerklaerungen/datenschutzerkl%C3%A4rung_fa_zentrale_pr%C3%BCfungsdienste.html entnehmen.

 

gez. Hauke Pohl

Letzte Aktualisierung am: 12.12.2025

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