Interne Stellenausschreibung
Über uns
Das Finanzamt Ratzeburg ist u.a. für die Festsetzung und Beitreibung von Abgaben für den Kreis Herzogtum Lauenburg zuständig. In unserer Behörde sind ca. 200 Mitarbeitende beschäftigt.
Ihre Aufgaben
Bearbeiten von Allgemeinsachen, insbesondere
- Unterstützen der Hauptsachgebietsleiterin / des Hauptsachgebietsleiters IStR bei deren/dessen Tätigkeiten
- Beurteilen grenzüberschreitender Sachverhalte und die Prüfung der Anwendung der Bestimmungen der Doppelbesteuerrungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die zwischenstaatliche Amtshilfe regeln
- Anträge auf Erteilung verbindlicher Auskünfte im Zusammenahhng mit grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Anträge auf Einleitung eines zwischensstaatlichen Verständigungs-, Schieds- oder Streitbeilegungsverfahrens
- eingehende ausländische Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte im RAhmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern), die mit Hilfe des eFCA Programms bearbeitet werden;
- Fortbilden der Finanzamtsbeschäftigten und Teilnehmen an Fachtagungen
ausgenommen hiervon sind
- die Daten aus dem automatischen Informationsaustausch und Massenauskünfte, die per E-Mail dem Finanzamt zugeleitet werden
- Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte in Fällen, in denen eine Betriebsrüfung begonnen wurde oder ansteht; diese werden direkt von der BP beantwortet bzw. bearbeitet
- ausgehende Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte an andere Staaten im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern) im Veranlagungsbereich
- Statistiken zum Außensteuergesetz (§6 AStG)
- Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen nach §138 Abs. 2 AO (BZSt 2 Meldungen)
- Bearbeitung von eingehenden länderbezogenen Berichten (Country by Country-Reporting - CbCR)
- Meldungen an die Informationszentrale - Ausland beim BZSt (IZA) und Nutzung der ISI - Datenbank
- Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen oder Beglaubigungen, die mit einer Apostille versehen werden sollen.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs – und Prüfungsordnung für Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte
- 5 Jahre Erfahungen in der Veranlagung
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
- Abgeleistete Probezeit
- Umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung
- Besonders überzeugende Bewältigung der übertragenen Aufgaben in der vorgegebenen Zeit unter Berücksichtigung der Ziele und Prioritäten
- Besonders sachgerechte Anwendung des vorhandenen Fachwissens
- Kommunikationsgeschick
- Besonders ausgeprägte Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen
- Besonders ausgeprägte Verantwortungsbereitschaft
- Besonders ausgeprägte Fähigkeit, sich selbst zu managen
- Wertschätzendes und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Anderen
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Diese Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein. Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
19. September 2025
an die Amtsleitung des Finanzamtes Ratzeburg, Bahnhofsallee 20, 23909 Ratzeburg, gerne in elektronischer Form, Frau Sabine Bartels (sabine.bartels@fa-ratzeburg.landsh.de). Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Service/datenschutzerklaerungen/datenschutzerklaerung_fa_ratzeburg.html ).
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Geschäftsstellenleitung, Frau Anja Steinmann (anja.steinmann@fa-ratzeburg.landsh.de oder Telefon 04541/882-211) gern zur Verfügung.
Sabine Bartels
Amtsleitung
Letzte Aktualisierung am: 25.08.2025