Öffentliche Stellenausschreibung
für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und
externe Bewerberinnen und Bewerber
In der Justizvollzugsanstalt Kiel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
Vollzugsabteilungsleitung (m/w/d)
befristet bis zum 31.08.2026 zu besetzen.
Über uns
In Schleswig-Holstein gibt es fünf Justizvollzugsanstalten, eine Jugendanstalt und eine Jugendarrestanstalt. Die JVA Kiel verfügt über ca. 262 Haftplätze und ist für den Regelvollzug von Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren sowie den Erstvollzug von Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zuständig. Darüber hinaus ist die JVA Kiel zuständig für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen aus den Landgerichtsbezirken Flensburg, Itzehoe und Kiel. Rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Vollzugs- und Verwaltungsbereichen der JVA tätig und wirken auf das Ziel hin, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Gleichzeitig schützen Sie die Allgemeinheit durch die sichere Unterbringung der Gefangenen.
Ziel des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes ist die Leitung einer Vollzugsabteilung im geschlossenen Erwachsenenvollzug für männliche Gefangene (Straf- oder Untersuchungshaft).
Ihre Aufgaben
- Führung der zugewiesenen Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes
- Erstellung und Fortschreibung von Vollzugsplänen, Durchführung von Vollzugsplan-konferenzen sowie Erstentscheidungen über vollzugsöffnende Maßnahmen
- Bearbeitung von Anträgen, gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfen der Gefangenen
- Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen gegen Gefangene
- Abgabe von Stellungnahmen im Vollstreckungsverfahren
- Bearbeitung von Pfändungs- und Insolvenzangelegenheiten der Gefangenen sowie Prüfung und Überwachung der Erhebung von Haftkosten
- Abhaltung von Sprechstunden für Gefangene
- Mitwirkung an der Gestaltung von Behandlungsangeboten
- Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheits- und Ordnungsvorschriften auf der Abteilung
- Teilnahme am Inspektionsdienst
Weitere Aufgaben können übertragen werden.
Das bringen Sie mit
Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist:
• ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Sozialpädagogin / Diplom-Sozi-alpädagoge, Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt oder ein vergleichbarer (Fach-) Hochschulabschluss, der zur Übernahme der ausgeschriebenen Aufgaben befä-higt.
Zudem wäre wünschenswert:
- mindestens theoretische Kenntnisse in der Mitarbeiterführung,
- Rechtskenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten (z. B. Vollzugsrecht, Straf-recht, Strafvollstreckungsrecht),
- Organisationsfähigkeit,
- Kommunikationsfähigkeit und Ausdrucksfähigkeit,
- soziale und interkulturelle Kompetenz,
- Urteilsfähigkeit,
- Entschlusskraft und Durchsetzungsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Be-schäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen zunächst eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TV-L (Einarbeitungsphase) vorge-sehen. Nach abgeschlossener Einarbeitung ist bei komplett selbständiger Aufgabenwahr-nehmung und umfassender Entscheidungskompetenz eine Eingruppierung bis zur Entgelt-gruppe 11 TV-L möglich.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszu-lage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhal-ten.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum ein kollegiales Arbeitsklima ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung för-dern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns be-werben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung lie-gen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interes-sierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwal-tung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsicht-nahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
14.09.2025
an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Kiel, Faeschstraße 8-12, 24114 Kiel, vorzugsweise in elektronischer Form an Bewerbungen@jvaki.landsh.de .
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Sie durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Dieses gliedert sich in zwei Einzelele-mente (Assessment-Center und Auswahlgespräch), die beide erfolgreich absolviert wer-den müssen. Das Nichtbestehen des Assessment-Centers führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Das Accessment-Center ist in der 42.KW oder 43 KW geplant und die Auswahlgespräche zeitnah im Anschluss.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Da-tenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Roth (Tel. 0431/6796-200) zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung am: 13.08.2025