Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Flensburg verfügt über 70 Haftplätze und ist für den Vollzug der Untersuchungshaft sowie Strafhaft für erwachsene männliche Gefangene im Erst- und Regelvollzug zuständig. Rund 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Vollzugs- und Verwaltungsbereichen der Justizvollzugsanstalt tätig und wirken gemeinsam auf das Ziel hin, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Justizvollzugsanstalt Flensburg aufgrund von Baumaßnahmen bis voraussichtlich 2027 am Standort der Jugendanstalt Schleswig befindet.
Ihre Aufgaben
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
- Personalverantwortung für i. d. R. 19 Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes mit Erstbeurteilereigenschaft und Dienstplanverantwortung
- Erstellung und Fortschreibung von Vollzugsplänen, Durchführung von Vollzugsplankonferenzen, Entscheidung über die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen
- Anfertigen von Stellungnahmen, Bearbeitung von Anträgen, gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe der Gefangenen
- Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen gegen Inhaftierte
- Bearbeitung von Pfändungs- und Insolvenzangelegenheiten der Inhaftierten sowie Prüfung und Überwachung der Erhebung von Haftkosten; Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen
- Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung im zugewiesenen Bereich
- Genehmigungen und Buchen von Zahlungsanordnungen im Hausbankverfahren SAP
- Teilnahme am Inspektionsdienst Weitere Aufgaben können übertragen werden.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Sozialpädagogin / Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt oder ein vergleichbarer (Fach)Hochschulabschluss, der zur Übernahme der ausgeschriebenen Aufgaben befähigt.
Zudem wäre wünschenswert:
- mindestens theoretische Kenntnisse in der Mitarbeiterführung,
- vertiefte oder gute Kenntnisse in den einschlägigen Fachgebieten
- Einhaltung von Ziel- und Zeitvorgaben entsprechend der Dringlichkeit und Wichtigkeit der Aufgaben
- die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen und deren MitgestaltungOrganisationsfähigkeit,
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen zunächst eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TV-L (Einarbeitungsphase) vorgesehen. Nach abgeschlossener Einarbeitung ist bei komplett selbständiger Aufgabenwahrnehmung und umfassender Entscheidungskompetenz eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszulage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die flexiblen Arbeitsformen
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Teilnahme am Firmenfitness
- Möglichkeit des Dienstradleasings
- Zuschuss zum Deutschlandticket oder NAH.SH Jobticket
Wir freuen uns auf Sie!
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
15.06.2025
an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Flensburg, Königswiller Weg 26, 24837 Schleswig, gerne in elektronischer Form an poststelle@jvafl.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern bzw. Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Sie durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Dieses gliedert sich in zwei Einzelelemente (Assessment-Center und Auswahlgespräch), die beide erfolgreich absolviert werden müssen. Das Nichtbestehen des Assessment-Centers führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für Fragen beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Vogelsang (britta.vogelsang@jasl.landsh.de oder Tel. 04621 / 809 102) gern zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung am: 22.05.2025