Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ist eine von fünf Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein.
Hier werden mit insgesamt 134 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern staats- oder amtsanwaltliche Vorgänge von der Verfahrenseinleitung, nachfolgender Ermittlungstätigkeit und Entscheidung über Einstellung oder Anklageerhebung bis hin zur Strafvollstreckung bearbeitet.
In der Gerichtshilfe sind vier Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer eingesetzt.
Zum Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Itzehoe gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg, mit zusammen ca. 591.000 Einwohnern (Stand: 2023).
Ihre Aufgaben
Die Leistungen der Gerichtshilfe werden u.a nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches, des Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) und des Jugendgerichtsgesetzes erbracht. Dazu gehören insbesondere
- die Berichterstattung in Ermittlungs-, Vollstreckungs- und Gnadenverfahren, insbesondere die Opferberichterstattung,
- der Täter-Opfer-Ausgleich und andere Wiedergutmachungsdienste,
- Hilfestellung bei der Vermittlung in ambulanten Maßnahmen,
- das Einleiten von Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt und
- die Haftentscheidungshilfe.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Ein Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit mit staatlicher Anerkennung
- Systematische, lösungsorientierte und selbständige Arbeitsweise
- Wertschätzende und ressourcenorientierte Grundhaltung in der Kommunikation und Kooperation
- Bereitschaft, Außendienst in erheblichem Umfang, vornehmlich Hausbesuche, wahrzunehmen
- Führerschein der Klasse B und ein eigener PKW sind erforderlich
Zudem wäre wünschenswert:
- Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
- Analytisches, strategisches Denken und Problemlösefähigkeit
- Informations- und Kommunikationsfähigkeit
- Organisationskompetenz
- Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Supervision
Berufserfahrung in sozialen Diensten, vorzugsweise in der Staffälligenhilfe oder der sozialen Strafrechtspflege, ist wünschenswert, aber keine Einstellungsvoraussetzung.
Wir bieten Ihnen
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L S) in der jeweils gültigen Fassung. Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer erhalten eine Vergütung nach Entgeltgruppe S 15 TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Jobrad-Leasing
- eine gute Anbindung an den ÖPNV und Jobticket
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
23. Mai 2025
an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe, Feldschmiedekamp 2, 25524 Itzehoe, gerne in elektronischer Form an verwaltung@staiz.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Bei tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Geschäftsleiterin Frau Becker (Tel.: 04821 66 1807), gern zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Abteilungsleiterin Frau Dr. Ziemer (Tel.: 04821 66 1803).
Letzte Aktualisierung am: 30.04.2025