Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Das Finanzamt Rendsburg ist als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für den Finanzamtsbezirk zuständig.
Darüber hinaus obliegt dem Finanzamt Rendsburg die Leitung eines Bausachverständigen-Pools mit insgesamt 10 Bausachverständigen an unterschiedlichen Dienstorten in Schleswig-Holstein.
Ihre Aufgaben
Als Bausachverständige / Bausachverständiger im Bereich der Immobilienwertermittlung sind Sie für das Finanzamt Eckernförde-Schleswig in den Bezirken der Finanzämter Eckernförde-Schleswig und Flensburg tätig. Als Dienstort ist Schleswig vorgesehen.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
- Ermittlungen bzw. Prüfung von Verkehrswerten von bebauten und unbebauten Grundstücken jeglicher Art, Kaufpreisaufteilungen und Ausgangswerten der Teilwertberechnungen für steuerliche Veranlagungen
- Erstellen von Wertgutachten gem. ImmoWertV für baufachliche Fragestellungen von Betriebsprüfungs-, Erbschaftsteuer-, Grunderwerbsteuerstellen und Steuerfahndung
- Anfertigung von entscheidungsreifen Stellungnahmen zu Einwendungen gegen Bewertungen
- Vertretung der Finanzämter vor dem Finanzgericht als Bausachverständige / Bausachverständiger
- Prüfen der eingereichten Wertansätze und Hergabe gutachterlicher Stellungnahmen
- Beurteilung der Erbbau- und Nießbrauchrechte sowie Grunddienstbarkeiten
- Mitwirkung bei der Feststellung der Einheitswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken im Sachwertverfahren
- Bautechnische Beratung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Bewertungsinnendienstes bei der Feststellung der Einheitswerte im Sach- und Ertragswertverfahren
- Sonderermittlungen
- zu Mietwerten
- zu Wohn-/ Nutzflächenberechnungen
- zu Abgrenzungsfragen Herstellungs-/ Erhaltungsaufwand
- zur Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteil und Betriebsvorrichtung / Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen
- Führen von Listen, Statistiken, Preissammlungen usw.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Dipl.Ing. oder B.Eng.) oder in einer vergleichbaren Studienfachrichtung verbunden mit einer Zusatzausbildung in der Immobilienbewertung und zusätzlich einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung
- Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Themengebiete, insbesondere das steuerliche Fachgebiet der Bedarfs- und Einheitsbewertung und das damit einhergehende Verfahrensrecht; eine umfangreiche Einarbeitung in die Tätigkeit durch erfahrene Bausachverständige ist selbstverständlich
- Bereitschaft zum Einsatz auch in anderen Finanzamtsbezirken des Landes Schleswig-Holstein
- Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
- Bereitschaft zu Dienstreisen, auch mit eigenem PKW
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Level C1 des GER)
Zudem wäre wünschenswert:
- mehrjährige Berufserfahrung, idealerweise auch auf dem Gebiet der Verkehrswertermittlung von Grundstücken oder in der Erstellung von Gutachten
- Belastbarkeit, organisatorisches Geschick
- sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick
- Verwaltungserfahrung
Wir bieten Ihnen
Im Rahmen eines Beschäftigtenverhältnisses ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Wir legen großen Wert auf eine gründliche Einarbeitung, die für uns selbstverständlich ist, um neue Kollegen optimal zu integrieren.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einem aussagekräftigen Anschreiben, einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
30.09.2025
an die Amtsleitung des Finanzamts Rendsburg, Kieler Str. 19, 24768 Rendsburg, gerne in elektronischer Form an ausschreibung@fa-rendsburg.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Schulz (Tel: 04331 / 598-1051) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Heyn (claus.heyn@fa-rendsburg.landsh.de, Tel: 04331/598-2081).
Rendsburg, den 27.08.2025
gezeichnet Sonja Straßburg
Letzte Aktualisierung am: 27.08.2025