Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen des Landeslabors Schleswig-Holstein gehören Untersuchungen und Begutachtungen zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygieneuntersuchungen, Labordiagnostiken (z. B. zur Tierseuchenbekämpfung), Boden- und Umweltuntersuchungen sowie die Tierarzneimittel-, Futtermittel- sowie Handelsklassenüberwachung. Der Sitz des Landeslabors ist Neumünster.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet ist organisatorisch dem Geschäftsbereich 2, Fachbereich 22 zugeordnet. Im Veterinärwesen des Landeslabors nimmt die Tierseuchenbekämpfung eine herausragende Rolle ein. Neben den im Fachbereich 21 angesiedelten Laboren für die Überwachungsprogramme und der Serologie, übernimmt der Fachbereich 22 mit den Laboren für Mikrobiologie, Molekularbiologie, klassischer Virologie und Pathologie hierfür wesentliche Aufgaben. Das Molekularbiologie-Labor steht dabei im Hinblick auf aktuell kursierende oder drohende Tierseuchen besonders im Fokus. Weiterhin werden neben amtlich angeordneten Proben auch klinische Proben von Tieren, Handelsproben und Sektionen im privatwirtschaftlichen Auftrag bearbeitet.
Ihre Aufgaben
- Leitung des Fachbereiches mit Molekularbiologie-Labor, Bakteriologie-Labor und der Pathologie
- Führung von ca. 23 Mitarbeitenden im Rahmen der Ausübung der direkten Vorgesetztenfunktion
- Sicherstellung der rechtmäßigen, zeit-, sach- und formgerechten Aufgabenerledigung des Fachbereiches einschließlich der strategischen und inhaltlichen Ausgestaltung
- Bearbeitung herausgehobener Aufgaben des Fachbereichs, z.B. Steuerung des Melde- und Berichtswesens, Mitarbeit bei der Erstellung von Krisenplänen
- Wahrnehmung von Prüfleitungstätigkeiten im Molekularbiologie-Labor, z.B. Prüfplanerstellung, Prüfberichterstellung und tierärztliche Beratung.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Approbation als Tierärztin/Tierarzt
- Mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung in der molekularbiologischen Tierseuchendiagnostik
- Bereitschaft zur persönlichen Entwicklung, insbesondere, wenn wenig oder keine Führungserfahrung vorliegt
- Deutschkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C 2
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
- Umfassende Kenntnisse der molekularbiologischen Tierseuchendiagnostik einschließlich rechtlicher Grundlagen, sowie Grundlagen der veterinärmedizinischen Mikrobiologie und der Pathologie
- Befähigung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dies beinhaltet insbesondere die Fähigkeiten Vertrauen zu schaffen, Feedback zu geben und anzunehmen, die Zusammenarbeit zu fördern und Mitarbeitende weiterzuentwickeln
- Bereitschaft zur Teilnahme an Wochenenddiensten
Zudem wäre wünschenswert:
- Mindestens 3-jährige Führungserfahrung mit Personalverantwortung
- Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
- Organisationskompetenz
- Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
- Kenntnisse der englischen Sprache
- Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich. Zudem wird eine Zulage in Höhe von 10% der Stufe 2 der Entgeltgruppe 14 nach § 16 Abs. 5 TV-L gewährt.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum als Führungsperson eines erfahrenen Teams in einem modernen Zentrum für Dienstleistungen
- ein kollegiales Arbeitsklima
- die Möglichkeit der Weiterbildung zum Fachtierarzt für Mikrobiologie
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
15.06.2025
unter dem Kennwort LSH 22 an das Landeslabor Schleswig-Holstein, Max-Eyth-Str.5, 24537 Neumünster, gern in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse: bewerbung@lsh.landsh.de
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für personalrechtliche Fragen (insbesondere beamten- oder tarifrechtliche Fragen) sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Schmidt (Tel. 04321-904/503 oder Theresa.Schmidt@lsh.landsh.de) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereichsleiter Herrn Dr. Hubert Wonnemann (Tel. 04321-904/869 oder Hubert.Wonnemann@lsh.landsh.de)
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Letzte Aktualisierung am: 14.05.2025