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Thema : Luftfahrt

Luftfahrt

Die Luftfahrtindustrie und insbesondere die Zuliefererindustrie gehört zu einem wichtigen Wirtschaftszweig Schleswig-Holsteins. Von den beiden Regionalflughäfen geht es außerdem in den Urlaub oder auf Geschäftsreise.

Letzte Aktualisierung: 12.09.2023

Zuständigkeiten

Für Fragen und Informationen zu Aufstiegsgenehmigungen für "Drohnen", Luftsicherheit und Lärmbeschwerden ist der LBV.SH zuständig.

Ob Freizeitfliegerei, ab in den Urlaub oder der Bau von Flugzeugen: Die Luftfahrtindustrie und vor allem die Zulieferbetriebe bilden einen wichtigen Wirtschaftszweig. Da der Luftraum grenzenlos ist, setzt Schleswig-Holstein auch bei der Luftfahrt auf Kooperationen mit den anderen norddeutschen Bundesländern und dem Bund. Das Verkehrsministerium ist Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde des Landes Schleswig-Holstein und zuständig für die Grundsatzfragen des Luftverkehrs und die Luftverkehrspolitik. Für Einzelfragen wie die Genehmigung von Landungen, die Flugerlaubnis für Piloten, die Aufsicht über die Flugschulen oder der Betrieb von Drohnen ist der LBV.SH als Landesluftfahrtbehörde zuständig.

Fliegen in Schleswig-Holstein

Im echten Norden gibt es mehrere Flughäfen und -plätze, die auf verschiedenste Arten genutzt werden. Sowohl Unternehmen, Reisende als auch Sportlerinnen und Sportler kommen hier auf ihre Kosten.  

Flugplätze in Schleswig-Holstein

Flughafen Lübeck-Blankensee

Flughafen Lübeck-Blankensee

Nachdem der Linienflugverkehr 2016 zwischenzeitlich eingestellt wurde, starten seit 2020 von Lübeck aus wieder Flugzeuge in alle europäischen Richtungen. Der Flughafen verfügt über eine eigene Fluglinie – Lübeck Air – die den Großteil der Flüge durchführt. Seit 2022 sind auch wieder Charterflüge mit der Fluggesellschaft Sundair möglich.

Der Flughafen soll weiterwachsen, um positive Effekte für den Tourismus und auch den Industrie- und Dienstleistungsstandort Lübeck zu erreichen.

www.flughafen-luebeck.de

Flugplatz Sylt

Flughafen Sylt

Insbesondere in den Sommermonaten wird die beliebte Ferieninsel Sylt durch eine Reihe von Fluggesellschaften von beispielsweise Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Kassel-Calden, Hamburg, Mannheim, München, Stuttgart und Zürich aus angeflogen. Darüber hinaus werden Flüge auf die ca. 15 (Flug-) Minuten entfernte Nordseeinsel Föhr angeboten.

www.flughafen-sylt.de

Flugplatz Kiel-Holtenau

Kiel-Holtenau

Nach Einstellung des Linienverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Kiel-Holtenau im Jahr 2006 liegt das Augenmerk der Kieler Flughafengesellschaft nunmehr auf der Abwicklung der so genannten allgemeinen Luftfahrt. Neben der Privat- und Sportfliegerei kommt hierbei dem Geschäftsflugverkehr besondere Beachtung zu. Dieser Bereich umfasst sowohl den Werkverkehr mit firmeneigenen Flugzeugen als auch den gewerblichen Betrieb von Geschäftsflugzeugen für den Personen- und Gütertransport (Taxi-Verkehr).

www.airport-kiel.de

Flughafen Hamburg

Flughafen Hamburg

Gerade für den Tourismus und für Geschäftsreisen ist der Flughafen Hamburg der wichtigste Flughafen für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Wegen der schnellen Erreichbarkeit ist er der zentrale Flughafen für Norddeutschland.

www.hamburg-airport.de

Weitere Flugplätze

Weitere Flugplätze

Es gibt in Schleswig-Holstein neben den großen, bekannten Flughäfen und -plätzen weitere zwölf Verkehrslandeplätze:

  • Flensburg-Schäferhaus
  • Hartenholm
  • Heide-Büsum
  • Helgoland-Düne
  • Husum-Schwesing
  • Itzehoe-Hungriger Wolf
  • Neumünster
  • Rendsburg-Schachtholm
  • Michaelisdonn
  • Peter-Ording
  • Uetersen-Heist
  • Wyk auf Föhr

Außerdem gibt es 12 Sonderlandeplätze (im Gegensatz zu den Verkehrslandeplätzen besteht hier keine Betriebspflicht), 17 Hubschrauber-Sonderlandeplätze und drei Segelfluggelände.

Luftfahrt- und Zulieferungsindustrie

Die Luftfahrtindustrie gehört insbesondere im Bereich der Zuliefererindustrie zu einem wichtigen Wirtschaftszweig Schleswig-Holsteins. Im Land gibt es rund 75 Zulieferbetriebe, die für die Luftfahrtbranche arbeiten, und etwa 250 weitere Unternehmen, die zumindest teilweise von der Luftfahrtbranche profitieren. Über 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesen Betrieben beschäftigt.

Kooperation in der Luftfahrt

Die Luftfahrt als Wirtschaftsbranche und Verkehrsträger betrifft den gesamten norddeutschen Raum. Deshalb ist es wichtig, dass die fünf norddeutschen Bundesländer hier eng zusammenarbeiten.

Norddeutsches Luftverkehrskonzept

Die Luftverkehrsressorts der fünf norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich auf gemeinsame Leitlinien verständigt, wie der norddeutsche Luftverkehrsstandort weiterentwickelt und qualitativ verbessert werden kann. Das Norddeutsche Luftverkehrskonzept wurde 2013 beschlossen. Darin ist das Ziel formuliert, den Luftfahrtstandort Norddeutschland gemeinsam zu stärken und weiterzuentwickeln.

Gemeinsam auf der ILA

Auch auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Berlin präsentieren sich die norddeutschen Bundesländer traditionell gemeinsam. Ziel des Auftritts ist es, Norddeutschland als aktive Kompetenzregion der Luftfahrtbranche zu präsentieren. Die Bundesländer treten in einem Gemeinschaftsstand im offenen Ausstellungsbereich für Flugzeuge auf.

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen

Das Land Schleswig-Holstein ist außerdem Mitglied im Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Als Bundesverband der deutschen Flughäfen setzt sich die ADV für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hat als Vertreterin der Ländergruppe Nordwest einen Sitz im Verwaltungsrat.

www.adv.aero

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Luftverkehr

Ob Ballonfahren, Modellflug oder Drohne: Hier finden Sie Bestimmungen, Vorschriften und Formulare für die verschiedenen Formen des privaten Fliegens.

Fluglärm

Fluglärm ist nicht nur lästig, er kann auch die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm novelliert.

Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen)

Für unbemannte Luftfahrtsysteme, meist "Drohnen" genannt, gelten spezielle Vorschriften und Genehmigungen.

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