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Thema : Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz

Letzte Aktualisierung: 01.06.2022

Vertragsnaturschutz - ein Instrument des freiwilligen Naturschutzes mit der Landwirtschaft

Der Vertragsnaturschutz löst Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft und leistet damit einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der europarechtlichen Verpflichtungen des Landes, insbesondere durch die Förderung derjenigen Arten, die auf eine den Naturschutz berücksichtigende Landbewirtschaftung angewiesen sind.

Über 50 % der Tier- und Pflanzenarten, die in den Roten Listen als bedroht und in ihrem Bestand gefährdet eingestuft wurden, sind auf Agrar-Lebensräume angewiesen. Dies gilt insbesondere auch für viele Arten und Lebensraumtypen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der EG-Vogelschutzrichtlinie. Damit wird die Notwendigkeit des Schutzes der Biodiversität in der Agrarlandschaft unterstrichen.

Hierzu bietet die Landesregierung - durchgehend seit 1986 - den Landwirten Verträge mit fünfjähriger Laufzeit an, um auf freiwilliger Basis naturnähere Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten zu schaffen oder zu erhalten.

Die Unterstützung wird als flächenbezogene Zahlung je Hektar Vertragsfläche gewährt und gelangt im fünfjährigen Verpflichtungszeitraum als jährlicher Zuschuss zur Auszahlung. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann bis zum Ende der Förderperiode um jeweils ein Jahr verlängert werden.

VNS - Grundsätze und Leitlinien  (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Anlage 1 zu Grundsätzen und Leitlinien  (PDF, 123KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen haben gezeigt, dass z. B. die reduzierte Beweidungsintensität im Frühjahr/Sommer, aber auch die ganzjährige (extensive) Beweidung, spätere Mähtermine sowie der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel-Einsatz vielfach notwendige Voraussetzungen der Bestandssicherung sind, um beispielsweise die Lebensbedingungen von Amphibien zu verbessern oder den Bruterfolg von Wiesenvögeln zu erhöhen.

Bewirtschaftungsbeschränkungen allein sind jedoch nicht für alle Zielarten und Lebensgemeinschaften ausreichend. Wichtig sind z. B. auch zusätzlich hohe Wasserstände in den Flächen, um es den Wiesenvögeln zu ermöglichen, den Boden nach Nahrung zu durchstochern, oder neue Knicks und Gehölze, um durch Bereicherung der landschaftlichen Strukturvielfalt die Habitatansprüche zahlreicher wirbelloser Tierarten zu erfüllen. Die Biotop gestaltenden Maßnahmen sind daher für einige (Wiesenvogel relevante) Vertragsmuster obligatorischer Bestandteil der Verträge. Für andere Vertragsmuster können die Landwirte auf freiwilliger Basis die Ausführung Biotop gestaltender Maßnahmen vereinbaren.

Seit 2006 ist der Vertragsnaturschutz gestärkt und als freiwillige Form des Naturschutzes zur vorrangigen Umsetzung des Netzes Natura 2000 und der EU-rechtlichen Artenschutz Verpflichtungen weiterentwickelt worden. Die Vertragsmuster werden insbesondere in den FFH- und EG-Vogelschutzgebieten sowie den Naturschutzgebieten angeboten. Darüber hinaus ist ein Vertragsabschluss auch für Flächen mit Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen bzw. Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (z.B. Amphibienarten) sowie Vogelarten, die auf landwirtschaftlichen Flächen brüten (z. B. Kiebitz), möglich. Mit diesen räumlich-inhaltlichen Schwerpunktsetzungen soll das europäische Naturerbe gemeinsam mit der Landwirtschaft nachhaltig entwickelt werden. Die Fördergebietskulisse zum Vertragsnaturschutz befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung.

Hinweis: Für das Vertragsmuster "Rastplätze für wandernde Vogelarten" gelten besondere Fördergebietskulissen.

Gänserastplatzkulisse  (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Detailkarten  (zip, 36,1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Informationen zu den verschiedenen Vertragsmustern des Vertragsnaturschutzes

Inhaltlich ist die Zahl der Vertragsmuster gestrafft und ein Schwerpunkt auf die Beweidung gelegt worden, da die "Maulschere" des Viehs den Aufwuchs strukturiert und viele Arten- und Lebensgemeinschaften des Dauergrünlands gerade hiervon am stärksten profitieren. Seit dem Jahr 2015 wird das Halligprogramm als Vertragsmuster im Rahmen des Vertragsnaturschutzes angeboten. Im Rahmen dieses Programms fördert das Land seit 1987 eine extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Halligen Langeneß, Oland, Gröde, Hooge und Nordstrandischmoor und seit 2007 eingeschränkt auch die Halligen Südfall und Süderoog.

Die zu den angebotenen Vertragsmustern des Vertragsnaturschutzes bestehenden Kurzinformationen finden Sie unter den Links der jeweiligen Vertragsmuster in nachfolgender Übersicht.

Für die laufende ELER-Förderperiode 2014-2020 wurden im Rahmen des "Landesprogramm Ländlicher Raum" (LPLR) folgende Vertragsmuster entwickelt, die in Höhe von 75% (100%) durch die EU kofinanziert/ (finanziert) werden:

Umsetzungs-
instrument
Bewirtschaf-
tungsauflagen
Ausgleichs-
zahlung
Bemerkungen
Vertragsnaturschutz
(VNS)

(i. d. R.) Verzicht auf
Düngung u. Pflanzenschutz;
verringerte Besatzdichte;
spätere Mahd;

freiwillige oder obligatorische Biotopgestaltungs-maßnahmen
(BGM)

(40,-- bis 750,-- €/ha u. Jahr)

(nur bei freiwilligen BGM: 30,-- € je 1% pro ha Vertragsfläche)

Verträge mit 5-jähriger Laufzeit;

Beantragung und
Vertragsabschluss über Landgesellschaft (LGSH)

Weidegang  (PDF, 81KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)Mit Bodenbearbei-
tungssperrfrist
Ohne Bodenbearbei-
tungssperrfrist

100,-- €/ha u. Jahr

80,-- €/ha u. Jahr

freiwillige BGM
Weide-Wirtschaft  (PDF, 74KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Standweide (max. 3 Tiere/ha);

Mahd ab 21.06. o. 16.07.

Halboffene Weidelandschaft
Winterweide

310,-- €/ha u. Jahr;

300,-- €/ha

380,-- /120,-- €/ha

+ Zuschlag in Gänsefrühjahrs-/ Sommerrastgebieten 50,-- €/ha

freiwillige BGM
Weide-Wirtschaft Moor  (PDF, 70KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)Standweide (max. 4 Tiere/ha);
Mahd ab 21.06.; [wahlweise
organ. Düngung zulässig]
340,-- € / [270,-- €];
330,-- € / [260,-- €]
freiwillige BGM
Weide-Wirtschaft Marsch  (PDF, 209KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)Standweide (max. 4 Tiere/ha);
Mahd ab 21.06.; [wahlweise
organ. Düngung zulässig]

400,-- € / [330,-- €];
390,-- € / [320,-- €]

+ Zuschlag in Gänsefrühjahrs-rastgebieten von 50,-- bis 70,--€/ha

obligat. BGM (Vernässungsmaßnahmen
Weide-Landschaft Marsch  (PDF, 203KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Grüne Flächen: ohne Vorgabe
von Tierzahl o. Mahdtermin,
[wahlweise kein Schleppen etc. 01.04.-20.06.];

Gelbe Flächen: max. 4 Tiere/ha; Mahd
ab 21.06., organ. Düngung
zulässig;

Rote Flächen: Standweide
(max. 4 Tiere/ha)

100,-- € / [120,-- €]

400,-- €/ha u. Jahr

500,-- €/ha u. Jahr
+ Zuschlag in Gänsefrühjahrs-rastgebieten von 50,-- bis 70,--€/ha

Einbeziehung des gesamten einzelbetriebl. Grünlandes;
mindest. 10 % Rote Flächen;
obligat. BGM (Grabenanstau; auf Roten Flächen Vernässungsmaßnahmen auf der Fläche)
Grünlandwirtschaft Moor  (PDF, 160KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)Grüne Flächen: ohne Vorgabe von Tierzahl o. Mahd;
Verzicht auf Schnittnutzung
Gelbe Flächen:
Mahd ab 21.06.;
Standweide (max. 4 Tiere/ha)
Rote Flächen

40,-- €/ha u. Jahr

120,--€/ha u. Jahr

290,-- €/ha u. Jahr
300,-- €/ha u. Jahr

Temporärer Wassereinstau;
mit oder ohne Tierzahlbegrenzung,
Mahd ab 21.06.
500,-- €/ha u. Jahr
Rastplätze für wandernde Vogelarten  (PDF, 72KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)Flächenbestellung und Aussaat von Winterraps (vor Vertragsbeginn und danach jährlich bis 15.10.) o. Wintergetreide (bis 01.10.), keine mineralische Bodenbearbeitungs-maßnahmen.; ab 01.04 Weiterbewirtschaftung zulässig
Flächenbestellung und Aussaat mit Klee- oder Ackergras bis spätestens 15.09. vor Vertragsbeginn, Umbruch und Anbau Folgekultur im letzten Vertragsjahr ab 16.09.
360,-- €/ha u. Jahr;

(in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten bei fünfjähriger Kleegrasansaat 430,-- €/ha u. Jahr)
Duldung von rastenden und nahrungssuchenden Gänsen, Enten und Schwänen
Hallig-programm  (PDF, 97KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)Bewirtschaftungsentgelt
Mähzuschuss
Ringelgansentschädigung
Extensivierungszuschuss
Salzwiesenprämie
180,--/ha u. Jahr
190,--/ha
10,-- bis 120,-- /ha
60,--/ha
330,--/ha
Kleinteiligkeit im Ackerbau  (PDF, 277KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)3 verschiedene Hauptfruchtarten, davon mindestens eine Leguminose als Hauptfrucht; Verkleinerung der Schläge (mind. 2 ha – höchstens 5 ha);
Brach-/Blühflächen (mind. 5 % der Gesamtfläche)
240,-- €/ha u. JahrNur für Ökobetriebe
Ackerlebens-räume  (PDF, 376KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Nur für mineralisches Ackerland, Begrünung nach Bodenbearbeitung und ggf. Aussaat i,d,R. im Frühjahr, keine Düngung etc.
- Selbstbegrünung

- gezielte Begrünung

625,--€/ha und Jahr

750,-- €/ha
Bei Anrechnung als ökologische Vorrangfläche (368,-- €/ha u. Jahr)

Anrechnung ÖVF
nur bei Bienenweide möglich

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beteiligt sich die Europäische Gemeinschaft maßgeblich an der Finanzierung der Förderung des Vertragsnaturschutzes.

Neu im Angebot des Vertragsnaturschutzes sind zwei Vertragsmuster „Wertgrünland“ und „Grünlandlebensräume“, die mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur & Küstenschutz finanziert werden.

Umsetzungs-
instrument
Bewirtschaf-
tungsauflagen
Ausgleichs-
zahlung
Bemerkungen
Wertgrünland  (PDF, 250KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)Erhaltung von arten- und strukturreichem Dauergrünland:
mit Festmistdüngung
ohne Festmistdüngung
extensive Bewirtschaftung als Dauergrünland;
Verzicht aus Pflanzenschutzmitteleinsatz;
Inanspruchnahme Beratung;
Bodenbearbeitungssperrfrist; Mahd (01.06.-31.07.) oder Beweidung (01.05.-31.10.)

ohne (N)-Düngung 295,-- €/ha und Jahr

mit Festmist-Düngung 275,-- €/ha und Jahr

5-jährige Verträge
Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland:
Keine Düngung, kein Pflanzenschutzmitteleinsatz;
Inanspruchnahme Beratung
Ansaat mit Regiosaatgut für Wertgrünland;
Jährliche Vorgaben Beweidung/ Mahd
450,-- €/ha und Jahr5-jährige Verträge
Es entsteht ein gesetzlich geschütztes Biotop.
Grünlandlebensräume  (PDF, 181KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)Entwicklung von blütenreichem Grünland:
Keine Düngung, kein Pflanzenschutzmitteleinsatz;
Inanspruchnahme Beratung
Ansaat mit Regiosaatgut für Grünlandlebensräume;
jährliche Vorgaben Beweidung/ Mahd
405,-- €/ha und Jahr5-jährige Verträge
Erhaltung von blütenreichem Grünland:
mit Festmistdüngung
ohne Festmistdüngung
extensive Bewirtschaftung als Dauergrünland;
Verzicht aus Pflanzenschutzmitteleinsatz;
Inanspruchnahme Beratung;
Bodenbearbeitungssperrfrist; Mahd (01.06.-31.07.) oder Beweidung (01.05.-31.10.)

z. Zt. nicht im Angebot!

 ohne (N)-Düngung 295,-- €/ha und Jahr

mit Festmist-Düngung 275,-- €/ha und Jahr

5-jährige Verträge

Ansprechpartner und Antragsformular

Die Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, Fabrikstraße 6, 24103 Kiel, führt das Programm Vertragsnaturschutz im Auftrage des Landes Schleswig-Holstein durch. Die Landgesellschaft ist fernmündlich über die Telefonnummer 0431 54443 - 0 (= Vermittlung) bzw. über den Nebenstellenanschluss - 411 (zuständiger Ansprechpartner: Herr Jochen Thun) oder - 299 (= Fax) erreichbar. Dort können auch weitere Einzelheiten der Förderung in Erfahrung gebracht werden.

„Neu“: Antragstellung 2022 für Laufzeitbeginn ab 01.01.2023:

Die Antragstellung zur Teilnahme am Vertragsnaturschutz wird ab 2022 digitalisiert. Die hierfür erforderlichen Antragsformulare werden Ihnen als Online-Verfahren mit dem Inet WebClient zur Verfügung gestellt.

Die technischen Voraussetzungen zum Bearbeiten des Antrages sind:

  • Zeitlich unbegrenzter Internet-Zugang (Flatrate), empfohlene Geschwindigkeit: DSL > 2.000
  • Systemanforderung (PC, Notebook): mind. 2 GB RAM, empfohlen: 8 GB RAM.
  • Monitorauflösung: 1.024 x 768 oder höher.
  • Betriebssystem: Windows, Linux, MacOS (32 Bit, empfohlen 64 Bit)
  • Internet Browser: Microsoft Edge Chromium, Firefox, Google Chrome, Safari in den aktuellsten Versionen und 64 Bit. Eine 32 Bit Betriebssystem Umgebung wird ausdrücklich nicht empfohlen.

Bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen, verfahren Sie wie folgt:

Der Aufruf des Antrages kann ab dem 20. Mai 2022 bis zum 15. Juli über die im Internet-Browser einzutragende Internetadresse https://elsa.schleswig-holstein.de erfolgen. Die Vorgaben zum Anmeldevorgang (mit Hinweisen zur Neuzuteilung oder Ersatz einer PIN, Hinweisen zur Mandanteneinrichtung für Berater, ZID Bevollmächtigte und ZID Vollmachtgeber und Antragsteller mit Betriebssitz in einem Bundesland außerhalb Schleswig-Holsteins) sind identisch mit den Vorgaben des Sammelantragsverfahrens für den Agrarantrag.

Nach dem erfolgreichen Login ist im Programm Profil Inet auf der Übersichtseite die Kachel „Vertragsnaturschutz (VNS)“ auszuwählen, um auf die Startseite des VNS-Antrages zu gelangen. Mit dem Öffnen des Ordners VNS-Antrag 2022 im Dokumentenbaum werden die Bestandteile des VNS-Antrages angezeigt. Diese sind im Einzelnen:

  • Stammdaten
  • Formular Anlage Besitzverhältnisse
  • Formular Vertragsflächen
  • Formulare der VNS-Anträge
  • GIS-Editor

In einem zusätzlichen Ordner „Informationen zum Vertragsnaturschutz“ befinden sich die Kurzinformationen zu den angebotenen Vertragsmustern und das Anwenderhandbuch zum VNS-Antrag in Profil Inet 2022.

Vorab können Sie die Kurzinformationen an dieser Stelle einsehen:

Kurzinformation Wertgrünland (PDF, 113KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Grünlandlebensräume 2023
Kurzinformation Umwandlung von Ackerland in Grünlandlebensräume (PDF, 115KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Halligprogramm (PDF, 129KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Rastplätze für wandernde Vogelarten (PDF, 106KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Weidegang (PDF, 97KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Weidewirtschaft (PDF, 92KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Weidewirtschaft Moor (PDF, 87KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Weidewirtschaft Marsch (PDF, 116KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Weidelandschaft Marsch (PDF, 108KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Grünlandwirtschaft Moor (PDF, 109KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Kleinteiligkeit im Ackerbau (PDF, 105KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kurzinformation Ackerlebensräume (PDF, 106KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Antragsschluss für alle Vertragsmuster ist der 15.07.2022.

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Pressemitteilungen

Bauernblatt

Artikel vom 26.03.2022 "Mehr Biodiversitätswirkung bringt mehr Geld" (PDF, 160KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 25.07.2015 "Freiwilliger Naturschutz auf dem Acker"  (PDF, 371KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 01.08.2015 "Gänseland Schleswig-Holstein"  (PDF, 359KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 04.06.2016 "Angebote des Vertragsnaturschutzes auf dem Acker"  (PDF, 179KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 20.07.2019 "Neue Vertragsnaturschutzmuster in Schleswig-Holstein: Wertgrünland und Grünlandlebensräume"  (PDF, 338KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 07.05.2022 "Vertragsnaturschutz - Elektronische Antragstellung ab 20. Mai 2022" (PDF, 120KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 14.05.2022 "VNS in der neuen Förderperiode ab 2023 - Ökoregelungen genießen Vorrang" (PDF, 97KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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