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Thema : Umweltprüfungen (UVP/SUP)

Umweltprüfungen (UVP/SUP)

Letzte Aktualisierung: 22.03.2022

Die Umweltprüfungen sind gesetzlich geregelte systematische Prüfungsverfahren in Zulassungsverfahren von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen sowie in Planungsverfahren, mit denen frühzeitig die möglichen Auswirkungen eines Projekts oder Plans auf die Umwelt erkannt und bewertet werden können. Dazu gibt es verschiedene Instrumente, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP).

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird festgestellt und in einem UVP-Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen (insbesondere die menschliche Gesundheit), Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter auswirken kann. Zu dem UVP-Bericht können die Öffentlichkeit, fachlich betroffene Behörden, aber auch Bürger und Behörden in eventuell betroffenen Nachbarstaaten Stellung nehmen. Die Behörde, die für die Zulassung des Projekts zuständig ist, bewertet die Informationen und Stellungnahmen und berücksichtigt die Ergebnisse der UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung des Projekts.

Die UVP ist in folgenden Gesetzen geregelt:

UVP-Portal des Landes Schleswig-Holstein

Im zentralen UVP-Portal des Landes Schleswig-Holstein können Sie sich über die laufenden UVP-pflichtigen Zulassungsverfahren im Land Schleswig-Holstein unterrichten. Sie erhalten Informationen über den Verfahrensstand, die Auslegungs- und Erörterungstermine, den UVP-Bericht und ggf. weitere Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung (siehe Box rechts).

Die Informationen zu UVP-Verfahren stehen Ihnen in einem länderübergreifenden UVP-Portal zur Verfügung. Sie können Ihre Suche aber auf das Land Schleswig-Holstein begrenzen, indem Sie unter „Suche“ in der Kategorie „Bundesländer“ das Land Schleswig-Holstein auswählen.

Bei Fragen zu den UVP-pflichtigen Verfahren wenden Sie sich bitte an die für das jeweilige Verfahren im UVP-Portal benannten Ansprechpersonen.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Im Unterschied zur UVP setzt die SUP jedoch früher an: Während die UVP erst bei der Zulassung umwelterheblicher Vorhaben zum Einsatz kommt, wird die SUP bereits auf der Planungsebene durchgeführt, weil wichtige umweltbedeutsame Weichenstellungen häufig bereits im Rahmen vorgelagerter Pläne und Programme getroffen werden.

Eine SUP ist bei wichtigen umweltbedeutsamen Planungsverfahren durchzuführen, wie etwa der Raumordnungs- und Bauleitplanung oder Planungen im Bereich der Wasser- und Abfallwirtschaft, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes. In einem Umweltbericht werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Plans oder Programms sowie vernünftige Planungsalternativen beschrieben und bewertet. Auch hier sind Umweltbehörden und Öffentlichkeit zu beteiligen. Nach Abschluss des Verfahrens erläutert die zuständige Behörde, wie sie den Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat und weshalb der konkrete Plan bei einer Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt worden ist.

Die SUP ist in folgenden Gesetzen geregelt:

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