Bei der Förderung nicht-fossiler Heizsysteme handelt es sich um ein dreistufiges Förderverfahren. Es müssen folgende Unterlagen für die einzelnen Stufen eingereicht werden:
1. Stufe - Für den vollständigen Erstantrag ("Initialantrag"):
- Nachweis über den Antrag auf eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) (im Folgenden: BAFA-Initialantrag)
- Angebot für die Maßnahme (optional)
- Sofern Sie sich nicht mit dem Servicekonto Plus, bei Unternehmen mit dem Servicekonto in Verbindung mit der ElsterID, angemeldet haben, ist der ausgedruckte und unterschriebene Datenbegleitschein (wird am Ende der Antragsstellung erstellt) per Post an die IB.SH zu senden.
2. Stufe - Für den BAFA-Zuwendungsbescheid:
- Unmittelbar nach Erhalt des Bescheids über eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA-Zuwendungsbescheid) ist dieser online im Antragsportal einzureichen (Frist: Innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung). Die fachliche Prüfung Ihres Antrages erfolgt erst nach Einreichung aller zuvor genannten Dokumente.
3. Stufe – Für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung der Maßnahme
- Bescheid über die Auszahlung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
(im Folgenden: BAFA-Auszahlungsbescheid) - Zahlungsnachweis/Rechnung(en)
Gemeinnützige Organisationen haben darüber hinaus folgende Unterlagen im Erstantrag einzureichen:
- Aktueller Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister
- Aktueller Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes bzgl. Der Gemeinnützigkeit