25 Millionen Euro zur Stärkung der Schwimminfrastruktur
Das Land Schleswig-Holstein stellt aus dem Landesanteil des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität 25 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schwimmsportstätten zur Verfügung. Kommunen in Schleswig-Holstein können sich jetzt dafür bewerben.
Gerade für Kinder und Jugendliche spielt eine verlässliche Schwimmausbildung eine zentrale Rolle. Aber die Schwimmausbildung ist vielerorts derzeit nur mit Einschränkungen möglich oder mit viel Aufwand verbunden. Vor diesem Hintergrund startet die Landesregierung Schleswig-Holstein das Landesprogramm „Neubau und Erweiterung von Schwimmsportstätten“. Ziel ist es, die kommunale Schwimminfrastruktur nachhaltig zu stärken, bestehende Versorgungslücken zu schließen und insbesondere neue bzw. zusätzliche Wasserflächen für das Schulschwimmen und die Schwimmlernausbildung zu schaffen.
Jetzt Bewerbung einreichen
Kommunen in Schleswig-Holstein können sich ab jetzt bis spätestens 30. April 2026 mit planungsreifen Projekten bewerben. Gefördert werden kommunale Vorhaben zum Neubau sowie zur Erweiterung von Schwimmsportstätten, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Schwimmausbildung, zur sportlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort leisten.
Die zu beantragende Fördersumme soll mindestens vier Millionen Euro betragen. Der Projektaufruf und das digitale Antragsformular enthalten alle Informationen zu Förderzielen, Voraussetzungen, Förderkonditionen und dem Auswahlverfahren.
Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Jury voraussichtlich bis Juni über die auszuwählenden Projekte entscheiden. Sie besteht aus Vertretungen des Innenministeriums, der Kommunalen Landesverbände und des Landessportverbandes.
Kontakt
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
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