Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (Kita-Reform-Gesetz) ist am 12. Dezember 2019 vom Landtag beschlossen worden. Das ursprünglich für den 1. August 2020 geplante Inkrafttreten musste als Konsequenz aus den getroffenen behördlichen Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus um fünf Monate verschoben werden.
Gleichwohl wurden wesentliche Reformpunkte dennoch bereits zum ursprünglich geplanten Beginn des Kitajahres 2020/2021 zum 1. August 2020 umgesetzt. Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ist am 1. Januar 2021 vollumfänglich in Kraft getreten.
Vorausgegangen ist der Kitareform ein bundesweit einmaliger zweijähriger gemeinsamer Beteiligungsprozess von Land, Eltern, Trägern und Kommunen zur Erarbeitung dieser grundlegenden Reform. Die Kitareform beinhaltet einen Gleichklang von finanzieller Entlastung der Familien und Kommunen und schafft gleichzeitig mehr Qualität in den Einrichtungen. Sie ist ein Einstieg in eine transparente und faire Lastenverteilung.
Das KiTaG wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 geändert. Dadurch greifen für zahlreiche Eltern mit geringen und mittleren Einkommen Entlastungen bei den Kita-Beiträgen durch eine Ausweitung der bereits bestehenden Regelung zur sozialen Ermäßigung. Weiterhin wurden durch die Änderungen die Sachkostenanteile durch Energiekostenzuschläge ergänzt, Regelungen zur Entlastung der Fachkräfte durch „Helfende Hände“ umgesetzt und das Landesprogramm Sprach-Kitas aufgelegt.